Steuergesetzrevision – Kapitalbesteuerungen
7. September 2016 – Leserbrief zur Steuergesetzrevision von Josef Kathriner, Seewen
Ehrlich, fair, ausgewogen, so wird uns die Steuergesetzrevision mittels Plakaten an den Strassenrändern schmackhaft gemacht. Trifft dies wirklich zu?
Die Steuerfolgen bei Bezügen der Pensionskasse oder von Säule 3a-Vorsorgekonten können mit dem Steuerkalkulator der Steuerverwaltung nachgerechnet werden. Nehmen wir als Beispiel einen verheirateten Steuerpflichtigen in der Gemeinde Schwyz. Wenn er 2017 einen Bezug von Fr. 50‘000 tätigt, wird er mehr als doppelt so hoch besteuert wie 2015. Bei einem Bezug von Fr. 300‘000 kostet ihn dies im Jahr 2017 zusätzliche Fr. 2‘492, was einem zusätzlichen Steuerbetrag gegenüber 2015 von nur ¼ entspricht. Ist er in der glücklichen Lage und kann seine Pensionskasse und sein angespartes Geld in der Säule 3a von 1.5 Millionen Franken auszahlen lassen, spart er gegenüber 2015 sogar 4%.
Kann man da von einer fairen und ausgewogenen Vorlage sprechen? Nein, sicher nicht. Damit würden die vielen Kleinsparer übermässig zur Kasse gebeten. Die Wohlhabenden würden hingegen sogar entlastet.
Deshalb sagen wir Nein zur Steuergesetzrevision.