Keine Sparübung auf dem Buckel der Schwächsten
25. August 2017 – Leserbrief von Kantonsrat Dr. Peter Meyer, Galgenen zur kantonalen Abstimmungsvorlage vom 24. September zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung
Wie würden sie sich fühlen, wenn einer ihrer Geschäftspartner sich kurz vor Ablauf von einem langjährigen Vertrag, welcher Ihnen Planungssicherheit gibt, zurückzieht und sie damit in Not bringt? Wie würden Sie empfinden, wenn dasselbe einer bedürftigen Person in ihrer Bekanntschaft passieren würde und der Vertragspartner „Kanton Schwyz“ heisst, also jemand, der bekanntlich bei andern Gelegenheiten grosszügig Steuergeschenke in Millionenhöhe verteilt?
Das skizzierte Szenario ist nicht etwa völlig aus der Luft gegriffen. In der Volksabstimmung vom 24. September 2017 stimmen wir genau darüber ab, ob der Kanton Schwyz nach wie vor ein verlässlicher Partner sein soll, oder sich – ohne Not – aus eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Bedürftigen zurückziehen darf.
Bei der Abstimmung geht es um die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung, genauer gesagt um den letzten noch aktiven Bestandteil davon. Es handelt sich dabei um die an strenge Bedingungen geknüpfte Zusatzverbilligung II, welche lediglich Betagten, Invaliden, Pflegebedürftigen sowie Personen in Ausbildung mit geringem Einkommen und Vermögen gewährt wird. 2015 wurden unter diesem Programm etwa 150 Haushalte mit einem jährlichen Beitrag von im Schnitt Fr. 1400.- unterstützt. Da das Programm bis Ende 2027 nach und nach ausläuft und auch bei einem Rückzug des Kantons frühestens per 2022 gekündigt werden kann, liegt der beim Kanton maximal eingesparte Betrag über die Restlaufdauer bei lediglich Fr. 130‘000.-. Der tatsächliche Spareffekt dürfte gar noch geringer sein, da einige der Betroffenen wohl andere Quellen unseres Sozialsystems beanspruchen müssen, umso mehr, als dass mit den kantonalen Subventionen auch die in gleicher Höhe vom Bund ausgerichteten Subventionen wegfallen würden.
Eine Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung würde demnach auch im besten Fall zu einer lediglich minimalen Entlastung der Kantonsfinanzen beitragen, umgekehrt aber ein paar wenige, finanziell schwachgestellte Personen in grössere Not bringen und vor allem beim Kanton einen massiven Reputationsschaden verursachen. Aus diesem Grund lehne ich die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung am 24. September 2017 überzeugt ab.