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Eine unerhörte Frechheit

8. September 2017 – Leserbrief von Kantonsrat Dominik Blunschy, Schwyz, zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung

Dominik Blunschy, Kantonsrat und Präsident der JCVP Schwyz


In meinem ersten Jahr als Kantonsrat habe ich so einige Debatten und Entscheide im Rat erlebt, die mich entsetzt haben. Was sich eine Mehrheit der SVP- und FDP-Fraktion in der Session vom 31. Mai 2017 erlaubt haben, hat aber alles bisher Dagewesene in den Schatten gestellt. Nachdem sämtliche anderen vorgeschlagenen Sparmassnahmen beerdigt wurden, fand man beim Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung doch noch ein Opfer.
Das Gesetz sieht Verbilligungen für Personen mit tiefem Einkommen und Vermögen vor. Betroffen sind vor allem Betagte, Invalide, Pflegebedürftige, Pflegepersonal und Personen in Ausbildung. Der Kanton kann mit dem Gesetz noch bis Ende 2027 Beiträge des Bundes aufbessern, dann läuft es aus.
Lächerlich wird es, wenn man das Sparpotential für den Kanton anschaut. Ganze 130‘000 Franken kann der Kanton insgesamt bis Ende 2027 sparen, indem er das Gesetz bereits früher aufhebt. Der Spareffekt für den Kanton ist also gleich null. Die Auswirkungen für Betroffene sind aber gross. Anscheinend kann in unserem Kanton nur noch bei den Schwächsten gespart werden. Personen mit tiefem Einkommen, die sich nicht wehren können. Was sich SVP und FDP hier erlauben, ist eine unerhörte Frechheit sondergleichen! Ich hoffe, dass Sie es zur Kenntnis nehmen und am 24. September die kantonalen Vorlagen ablehnen.

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