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Unterschiedliche Aufwandentwicklung unter die Lupe nehmen – Massnahmen aufzeigen!

8. November 2017 – Der Wirksamkeitsbericht zum innerkantonalen Finanzausgleich weist eine Kostensteigerung trotz Rückgang der Schülerzaheln aus. Um eine differenzierte Auslegeordung vornehmen zu können, sollen Aufwandentwicklungen im Bildungswesen genauer unter die Lupe genommen und mögliche korrigierende Massnahmen aufgezeigt werden. Eine überparteiliche Interpellation wird dazu am 8. November 2017 eingereicht

Im Wirksamkeitsbericht zum Innerkantonalen Finanzausgleich 2002 bis 2016 wird dargestellt, wie die Bildungskosten im besagten Zeitraum gestiegen sind. Trotz deutlichem Rückgang der Schülerzahlen (2002: 17344 Schüler / 2016: 15377 Schüler / -11%) hat sich der Bildungsaufwand von 224 Mio. Franken auf 308 Mio Franken erhöht (+ 38%). Eklatant sind die massiven Unterschiede bei der Entwicklung der relativen Kosten pro Schüler bei den verschiedenen Gemeinden und Bezirken (Spannbreite + 80% bis + 4%).
Grundsätzlich wird im Bericht auf den Gestaltungsspielraum der Schulträger im Bildungswesen und das damit verbundene Sparpotential hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die Klassengrössen. Bezogen auf den innerkantonalen Finanzausgleich bzw. auf die Kostenbeteiligung des Kantons wird im Wirksamkeitsbericht eine Anpassung des Abgeltungsindikators (Schülerquote) in den Raum gestellt.
Im Sinne einer differenzierten Auslegeordnung ist es angezeigt, die Aufwandentwicklung im Bildungswesen genauer unter die Lupe zu nehmen und mögliche korrigierende Massnahmen aufzuzeigen. In die Betrachtung einzubeziehen sind dabei die Zuständigkeiten und Kompetenzen sowohl des Kantons wie auch der Schulträger.
Zum Wortlaut der Interpellation

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