Von einer sinnvollen Idee zu einer sinnlosen Sparübung
4. Februar 2018 – Leserbrief zur Abstimmungsvorlage am 4. März 2018 «Prämienverbilligungen» von Kantonsrat Peter Steinegger, CVP Schwyz.
Zurzeit haben rund 33’000 Personen oder rund 20 % der Schwyzer Bevölkerung Anspruch auf einen staatlichen Zustupf an die stetig steigenden Krankenkassenprämien. Diese Individuelle Prämienverbilligung (IPV) beläuft sich im Kanton für das Jahr 2017 auf total rund 67 Mio. Franken und wird zu rund 70 % vom Bund und rund 30 % von Kanton und Gemeinde getragen.
Mit der Vorlage sollen 5.7 Mio. eingespart werden, wovon 3.4 Mio. beim Kanton und 2.3 Mio. bei den Gemeinden. Von den Einsparungen werden primär die untersten Jahres-Einkommen (Bereich 10’000 bis 40’000 Fr.) betroffen, mit Ausfällen von 500 bis 1’000 Fr.
Für mich handelt es sich hier vorab um eine zusätzliche Schuldenfalle. Für diejenigen auf den untersten Seigeln unserer gesellschaftlichen Leiter wird es noch enger. Äussern wird sich das in einem Anstieg von Betreibungen und Verlustscheinen. Zu beachten ist dabei, dass die Gemeinden (und nicht der Kanton) 85 % der Verlustscheine bei Prämienausständen und Kostenbeteiligungen der Versicherten übernehmen «dürfen». Mit einer Annahme der Vorlage verschaffen wir also vorab den Gemeinde-Sozialämtern zusätzliche Auslastung und einen zusätzlichen Ausgabenposten in den Gemeinderechnungen. Für mich ein klassischer Schlag ins Wasser, weitgehend ein Herumgeschiebe von Lasten von der einen Behörde auf die andere.
Zudem ist Vorlage eigentlich ein Missverständnis. Sie ging aus einer Motion von KR Paul Schnüriger hervor, welche sinnvolle Anpassungen in der Berechnung und in der Auszahlungspraxis der IPV verlangte. Im Verlauf der kantonsrätlichen Debatte wurde daraus nun eine Finanzübung mit Spareffekt, ohne wirkliche Abwägung der Vor- und Nachteile. Und ohne effektiven nachhaltigen Gewinn für das Gemeinwesen. Aus diesen Gründen empfehle und stimme ich NEIN.