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Volksrechte ja, aber nur soweit sie Kantonsrat Diethelm in den Kram passen.

13. Februar 2018 – Replik von Kantonsrat Peter Steinegger, CVP Schwyz, zum Leserbrief (Bote der Urschweiz 10.2.2018 «Politisches Foulspiel mit Folgen») von Kantonsrat Bernhard Diethelm betreffend das Energieförderprogramm der Bezirke

Kantonsrat Peter Steinegger, Schwyz


Erstaunlich, dass ausgerechnet ein SVP-Vertreter sich wutschnaubend empört, dass die Stimmbevölkerung eine Entscheidung fällen kann. Dass er dabei in grobschlächtiger Weise auf den Mann spielt, geht aber definitiv zu weit und ist überdies auch sachlich unrichtig. Denn bekanntlich haben sämtliche sechs Bezirksversammlungen, bestehend aus mündigen Bürgerinnen und Bürgern, dem Energieförderprogramm zugestimmt. Notabene auch unterstützt von allen Bezirksräten. Wenn das nicht gelebte Demokratie ist!
Bernhard Diethelm hat mittels kürzlich eingereichtem Referendum erreicht, dass das Volk über den Kauf der Liegenschaft Biberhof in Bennau abstimmen kann. Das ist sein gutes Recht. Im Kantonsrat war das Geschäft zwar derart unbestritten (Annahme mit 77 : 15), dass es keine Volksabstimmung gebraucht hätte. Das gleiche Recht, das er anderen abspricht, nämlich das Volk entscheiden zu lassen, nimmt er hier selber in Anspruch. Was mich aber zu diesem spontanen Leserbrief veranlasst, ist dieses brutale Niedertreten von anderen Meinungen mittels persönlichen Verunglimpfungen. Dieses Machtgehabe ist zutiefst unschweizerisch und hat uns noch nie weitergebracht.

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