Das Kind mit dem Bade ausgeschüttet
14. Februar 2018 – Kantonsrat Bruno Beeler, Goldau, in seinem Leserbrief zur Abstimmungsvorlage vom 4. März 2018 über den Abbau der Prämienverbilligung im Kanton Schwyz.
Die vorgelegte Gesetzesänderung zur Prämienverbilligung am 4. März 2018 geht viel weiter als die ursprüngliche Revisionsidee. Ausgangspunkt war nämlich, dass niemand mehr Prämien über die Richtprämienvergütung erhält, als er einzahlen muss. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen ohne Rücksicht auf die konkreten Verhältnisse grob vereinfachend maximal nur noch 90% der errechneten Richtprämien ausbezahlt werden, wodurch eine eigentliche Sparvorlage entstanden ist. Damit würden Kanton und Gemeinden beim Aufwand für die Prämienverbilligung sage und schreibe rund 30 % bzw. 5.7 Mio. Franken einsparen. Und das ausgerechnet primär bei den tiefen Einkommen. Die CVP als einzige bürgerliche Partei mit einer sozialen Verantwortung kann das nicht unterstützen. Hier wurde offensichtlich „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“. Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) am 4. März 2018 ist deshalb abzulehnen. Mit der am 7. Februar 2018 eingereichten Motion 2/18 „Überverbilligung schnell und einfach regeln“ wird der Weg zur Umsetzung der unbestrittenen Teile der Vorlage aufgezeigt. Einerseits kann eine „Überverbilligung“ der Prämienverbilligung verhindert werden, indem die Krankenversicherungen die zu viel ausbezahlte Prämienverbilligung zurück an den Kanton zahlen, anstatt den Versicherten. Zudem sollen die Vermögensobergrenze und die Aufrechnung der Pensionskasseneinkäufe wieder aufgenommen werden. Mit einem Nein zur Prämienverbilligungsvorlage am 4. März 2018 wird der Weg frei für eine faire und sachgerechte Anpassung des Prämienverbilligungsgesetzes.