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Verträge einhalten

12. November 2018 – Leserbrief zur Selbstbestimmungsinitiative von Bruno Beeler, Goldau, Kantonsrat und Präsident CVP

Kantonsrat und Parteipräsident Bruno Beeler, Goldau


Die Schweiz hat viele Verträge mit anderen Staaten abgeschlossen, und zwar jeweils unter den demokratischen Vorgaben der Schweiz. Entweder hat das Volk darüber abgestimmt (z.B. Freizügigkeitsabkommen mit der EU) oder das Schweizer Parlament hat diese Verträge ohne direkte Mitwirkung des Volkes abgeschlossen. Aus Rechten und Verpflichtungen dieser Verträge ergibt sich das sog. Völkerrecht. Solches Völkerrecht verstösst teilweise gegen Bestimmungen der Bundesverfassung oder geht über die Rechte der Bundesverfassung hinaus. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag und bietet auch den Schweizerinnen und Schweizern Schutz vor staatlicher Willkür. Bei Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» müsste die EMRK gekündigt werden. Es gäbe kein Beschwerderecht mehr gegen staatliche Willkür in der Schweiz. Mit der sog. Selbstbestimmungsinitiative sollen auf einmal alle völkerrechtlichen Verträge in Frage gestellt werden, sofern sie einen Widerspruch zur Bundesverfassung aufweisen. Sie sollen nicht mehr eingehalten, bzw. gekündigt werden. Damit wird die Schweiz unberechenbar und unglaubwürdig. Wenn ein völkerrechtlicher Vertrag nicht mehr passt, kann er gekündigt werden. Das ist der ordentliche Weg und nicht die Hintertür über eine Verfassungsänderung. Deshalb nein zur hinterhältigen Selbstbestimmungsinitiative.

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