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Behinderung umweltfreundlicher Heizsysteme?

13. März 2019 – Die Kantonsräte Sandro Patierno, Schwyz und Markus Hauenstein, Einsiedeln wollen in einer Kleinen Anfrage von der Regierung erfahren, wie man die kantonalen Vorgaben und Empfehlungen z.H. der Gemeinden dahingehend verbessern kann, damit umweltfreundliche Heizsysteme unterstützt oder zumindest nicht künstlich behindert werden.

Die Schweizer Bevölkerung hat sich an der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 klar für die Energiestrategie 2050 und für eine umweltfreundlichere Energiezukunft ausgesprochen.
Ein Ziel, welches dabei verfolgt wird, ist eine zunehmende Abkehr von fossilen Energieträgern. In der Schweiz werden fossile Energieträger vor allem für die Mobilität und zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt. In beiden Bereichen sind alternative Lösungen erprobt und heute problemlos im Einsatz. Grundeigentümer, welche bereit sind die alte Ölheizung zu ersetzen, sollen zu einem umweltfreundlichen Heizsystem ermuntert werden.
Heute werden aber Liegenschaftsbesitzer, welche eine aussen aufgestellte Luft-/Wasser­wärmepumpe installieren möchten, mit aufwendigen Nachweisen belastet. Obwohl moderne Luft-Wasserwärmepumpen heute immer geringere Geräuschpegel aufweisen, ist es richtig, dass Nachbarschaftsinteressen berücksichtigt werden. Dass man aber seit dem 1. Januar 2018 neben einer schriftlichen Begründung, wieso keine Innenaufstellung möglich ist, auch gegenüber sich selbst einen Lärmschutznachweis erbringen muss, ist fragwürdig. Zudem schränkt diese Auflage die baulichen Möglichkeiten der Liegenschaftsbesitzer stark ein. Der Aspekt des Geräuschpegels ist vor allem unter dem Gesichtspunkt fragwürdig, dass dabei auf das nächste zu öffnende Fenster verwiesen wird. Das Problem des „gegebenenfalls problematischen Eigenlärms“ besteht also nur bei geöffneten Fenstern, was in der Heizsaison doch eher als untergeordnet betrachtet werden könnte.
Die Gemeinden, welche solche Baugesuche behandeln, verweisen auf kantonale Vorgaben (Amt für Umweltschutz). Man beruft sich dabei auf einen Verwaltungsgerichtsentscheid (VGE III 2015 184 vom 24. August 2016), welcher eher auf einen Nachbarschaftsstreit wegen eines Anbaus und Carports zurückzuführen ist und nur zweitrangig mit dem eigentlichen Heizsystem oder dessen Geräuschentwicklung zu tun hatte.
Fakt ist, dass man mit dieser massiv eingreifenden Auflage die Realisierung vieler eigentlich umweltschonenden und begrüssenswerten Heizanlagen behindert oder sogar faktisch verhindert. Die zusätzlichen Auflagen führen zu einem höheren Bewilligungsaufwand für das HLK-Gewerbe, für Liegenschaftsbesitzer und nicht zuletzt für die Bauverwaltungen der Gemeinden.
Zum Download der Kleinen Anfrage
 

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