Vernehmlassung Anpassung EL-Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden – Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (KELG)
2. September 2020 – Die CVP des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung und nimmt wie folgt Stellung: 1. Die CVP begrüsst die Ablösung der Vorrangigkeit der EL vor der Pflegefinanzierung für Leistungen an die Pflegekosten. Diese wird aufgrund der EL-Reform auf Stufe Bund nötig, damit eine Ungleichbehandlung von Bewohnern von Pflegeheimen und deren Erben vermieden werden kann 2. Die durch diese Ablösung der Vorrangigkeit der EL verursachten Mehrkosten bei den Gemeinden sind mindestens auszugleichen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des EL-Finanzierungsschlüssel geht da in die richtige Richtung. 3. Aus Sicht der CVP ist die Vorlage vornehmlich aus finanzieller Perspektive zu beurteilen. Die Ansicht des Regierungsrats, dass mit der vorgeschlagenen EL-Finanzierungsverschiebung die erwarteten Nachteile der Gemeinden ausgeglichen werden, mag in einer Analyse der Vergangenheit richtig sein. Ein Blick in die Zukunft relativiert diese Einschätzung:
Vernehmlassung Anpassung EL-Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden
– Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung (KELG)
Die CVP des Kantons Schwyz bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung und nimmt wie
folgt Stellung:
- Die CVP begrüsst die Ablösung der Vorrangigkeit der EL vor der Pflegefinanzierung für
Leistungen an die Pflegekosten. Diese wird aufgrund der EL-Reform auf Stufe Bund nötig,
damit eine Ungleichbehandlung von Bewohnern von Pflegeheimen und deren Erben vermieden werden kann - Die durch diese Ablösung der Vorrangigkeit der EL verursachten Mehrkosten bei den Gemeinden sind mindestens auszugleichen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des EL-Finanzierungsschlüssel geht da in die richtige Richtung.
- Aus Sicht der CVP ist die Vorlage vornehmlich aus finanzieller Perspektive zu beurteilen.
Die Ansicht des Regierungsrats, dass mit der vorgeschlagenen EL-Finanzierungsverschiebung die erwarteten Nachteile der Gemeinden ausgeglichen werden, mag in einer Analyse
der Vergangenheit richtig sein. Ein Blick in die Zukunft relativiert diese Einschätzung:
- Gemäss EL-Reform auf Bundesstufe sind EL-Bezüge ab 2021 nur noch bis zu einem
Vermögen von CHF 100‘000 zulässig. Das dürfte/sollte die EL-Belastungen auf allen
Staatsebenen dämpfen, wovon aber im Vergleich zu heute der Kanton mehr profitieren wird. - Von Erben zu leistende Rückerstattungen von EL-Beiträgen, würden – wenn diese
auch nicht üppig ausfallen dürften – gemäss Verständnis der CVP zu 100% an den
Kanton fallen. - Im Vergleich zu den Lasten durch die EL scheinen sich die Kosten für die Pflegefinanzierung aktuell weit dynamischer zu entwickeln (siehe z.B. Interpellation I 31/19:
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen II – Auswirkungen und Perspektiven
für den Kanton Schwyz und seine Gemeinden).
Die vorliegende Teilrevision würde also durch die Dynamik bei der Pflegefinanzierung die
Gemeinden in Zukunft eher stärker belasten und einer wie im Postulat P 22/19 geforderten
Entlastung der Gemeinden von nicht direkt beeinflussbaren Sozialversicherungskosten zuwiderlaufen.
4. Während die Gemeinden in der Pflegefinanzierung durchaus Möglichkeiten haben, ihre Kosten zu beeinflussen, ist dies bei der EL überhaupt nicht der Fall. Aus Sicht des Äquivalenzprinzips («Wer zahlt, befiehlt und umgekehrt») darf daher eine Beteiligung der Gemeinden
an den EL-Aufwendungen grundsätzlich hinterfragt werden.
Die auf Bundesstufe initiierte Aufgabenentflechtung könnte durchaus zum Anlass genommen werden, auch die Aufteilung von Sozialkosten zwischen Kanton und Gemeinden neuzu ordnen.
5. Aus obgenannten Überlegungen schlägt die CVP vor, dass der EL-Finanzierungsschlüssel
nicht nur den unmittelbaren Bedürfnissen folgend angepasst wird, sondern die EL-Finanzierung mit dem Ziel einer Entlastung der Gemeinden und einer Entflechtung der Soziallasten zu 100% an den Kanton übertragen wird.
6. Als positiver Nebeneffekt einer vollständigen Übertragung der EL-Finanzierung an den Kanton, ergibt sich unter der Annahme, dass die Gemeinden diese Entlastung an die Steuerzahler weitergeben, eine für die CVP willkommene Reduktion der Steuerdisparität – ein Ziel welches auch die Regierung seit Jahren als Ziel verfolgt.
Wir danken für die positive Aufnahme unserer Überlegungen.
Freundliche Grüsse
CVP Kanton Schwyz
Bruno Beeler Matthias Kessler
Präsident Kantonalpartei Fraktionsche