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Medienmitteilung der Mitte Schwyz zur Session vom 29. September 2021 des Schwyzer Kantonsrates

27. September 2021

Gemeinden weiter finanziell entlasten
Die Mitte-Fraktion hat die Geschäfte der Session vom 29. September 2021 beraten.
Postulat Kosten Corona-Tests: Dringlichkeit ist offensichtlich gegeben. Die vom Bundesrat bisher angesetzte Zeitlimite für das kostenfreie Testen ist zu kurz geraten. Im Sinne eines Entgegenkommens gegenüber den noch nicht Geimpften bietet die Mitte Schwyz Hand für eine weitergehende, beschränkte Finanzierung von Coronatests durch den Kanton, soweit der Bund nicht selber schon nachbessert. Eine solche subsidiäre Kostenübernahme müsste befristet (längstens bis Ende 2021) und zahlenmässig beschränkt (bestimmte Anzahl pro Monat und Person) sein. Eine Ausweitung der Testinfrastruktur ist nicht zielführend und zudem kostenintensiv. Eine unbeschränkte Übernahme der Testkosten würde die Strategie der Regierung und des Bundes unterlaufen, wonach eine Durchimpfung von über 70 % notwendig ist, damit das Gesundheitswesen nicht überlastet wird und besonders gefährdete Personen angemessen geschützt werden können
Motion Sicherheitsholzerei entlang Kantons- und Bezirksstrassen: Zur Sicherheit der Strassenbenützer müssen die Bäume und Sträucher entlang der Kantons- und Bezirksstrassen regemässig zurückgeschnitten oder gar gefällt werden. «Da der entsprechende Aufwand für die Öffentlichkeit erfolgt, ist es angebracht, dass die öffentliche Hand sich an den Kosten beteiligt», sagt Mitte-Kantonsrat Michael Reichmuth, Oberarth. Die Mitte unterstützt die Umwandlung in ein Postulat, zumal auf Bundesebene ein entsprechender Vorstoss in Arbeit ist.
Motion Unfallschwerpunkt/Speerstrasse in Reichenburg: Der Bericht für dieses schon lange und endlich zu lösende Problem ist nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern gemäss § 61 Abs. 3 GO mit Zustimmung zur Kenntnis zu nehmen, um die Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit zu unterstreichen. Mitte-Kantonsrat Roger Brändli, Präsident der RJK, Reichenburg, wird einen entsprechenden Antrag stellen.
Motion virtuelle Beurkundung und Fernbeglaubigungen: Hier ist Handlungsbedarf angezeigt. Der Kanton muss auf alle Fälle tätig werden und die Abstimmung mit den bundesrechtlichen Vorgaben ist ohnehin unverzichtbar. Der Vorstoss ist deshalb als Motion zu überweisen, weil die Sache nicht auf die lange Bank geschoben werden soll.
Interpellation Wertschätzung Gesundheitspersonal: Auf die Interpellation «Wertschätzung des Gesundheitspersonals» antwortet die Regierung ratlos, es sei ihr bewusst, dass der Fachkräftemangel zunehmen werde. «Uns erwartet ein verheerendes Problem, wenn wir dem Mangel an Gesundheitspersonal nicht entgegenwirken,» sagt Irene Huwyler, Kantonsrätin der Mitte, Schwyz, Mitglied der Kommission Gesundheit und soziale Sicherheit. Die Mitte fordert deshalb, dass die Regierung mit den Spitälern und allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unbedingt nach Lösungen suchen sucht. Tatenlos zusehen geht nicht.
Interpellation NFA-Beteiligung Gemeinden: Die finanzstarken Gemeinden des Bezirks Höfe verursachen den aktuell bei über 200 Mio. Franken liegenden Beitrag in den NFA nicht nur hauptsächlich. Sie finanzieren diesen auch massgeblich. Zum einen wird ein wesentlicher Teil des Finanzierungsbedarfs mit dem auf Druck der «Mitte Schwyz» 2015 für hohe Einkommen eingeführten Kantonstarif abgedeckt, welchen vor allem finanzstarke Höfner trifft. Zum andern würde eine steuerkraft-proportionale Beteiligung der Gemeinden an den NFA-Kosten die Höfner Gemeinden zwar mehr belasten, bezüglich der dafür notwendigen Steuerfusserhöhung aber alle Schwyzer Gemeinden mehr oder weniger gleich betreffen. Eine disparitätssenkende Wirkung wäre deshalb nicht zu erwarten. «Die «Mitte Schwyz» sieht sich darin bestärkt, die grossen Steuerbelastungsunterschiede zwischen den Schwyzer Gemeinden nicht via andere NFA-Finanzierung, sondern mit selektiven Anpassungen des innerkantonalen Finanzausgleichs inklusive indirektem Finanzausgleich zu reduzieren», sagt Mitte-Kantonsrat Peter Meyer, Galgenen, Vizepräsident der Stawiko. Kommt hinzu, dass ein Einbezug der Gemeinden bei der NFA-Finanzierung aus Finanzierungssystem zwischen Gemeinden und Kanton weiter verkomplizieren würden. Schliesslich wäre noch das Revisionsergebnis des direkten innerkantonalen Finanzausgleichs abzuwarten.
Der Kanton Schwyz ist angesichts der ausgezeichneten Finanzlage problemlos in der Lage, die NFA-Leistungen allein, d.h. ohne Hilfe der Gemeinden zu erbringen. Für 2021 wird mit einem Gewinn von mindestens 180 Millionen Franken gerechnet. Der Regierungsrat beantragt folgerichtig eine deutliche Senkung des Steuerfusses für natürliche Personen von 150% auf 130% für das Jahr 2022. Selbst mit dieser Senkung wird der Kanton gemäss Finanzplanung auch in den Folgejahren schwarze Zahlen schreiben, das Eigenkapital wird in Richtung 1 Milliarde Franken wachsen.
Die Mitte steht dazu, dass die Schwyzer Finanzpolitik vor allem auf der hohen Steuerkraft der Höfner Gemeinden beruht. Diese Steuerkraft muss erhalten bleiben. Andererseits muss die steuerliche Attraktivität der Höfner Gemeinden auch nicht noch mehr gesteigert werden. Sie ist bereits nationale Spitzenklasse.
Ein zweites wichtiges Ziel der Mitte ist die Reduktion der Steuerfussunterschiede zwischen den Gemeinden und Bezirken. In seiner Antwort auf die Interpellation 4/21 legt der Regierungsrat selber dar, dass die Steuerfussunterschiede zwischen den Gemeinden und Bezirken nicht dadurch reduziert werden, dass der kantonale Steuerfuss beliebig gesenkt wird; davon profitieren nämlich die höchsten Einkommen und Vermögen wegen der Ausgestaltung des Kantonstarifs überdurchschnittlich. „Wichtiger ist es, die Gemeinden gegenüber dem Kanton dort zu entlasten, wo die Kosten pro Kopf anfallen, beim indirekten Finanzausgleich“, sagt Stefan Langenauer, Mitte-Kantonsrat, Wollerau, Mitglied der Stawiko. Was die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke heute von den Höfner Gemeinden im horizontalen Finanzausgleich erhalten, müssen sie im indirekten Finanzausgleich netto gleich wieder dem Kanton abgeben. Das ist finanzpolitisch absurd und muss schnellstmöglich korrigiert werden.
Ein erster Schritt war die Abstimmung zur Übernahme von 100% der Kosten für Ergänzungsleistungen durch den Kanton am letzten Wochenende, weitere müssen folgen. Die ausgezeichnete Finanzlage des Kantons sollte insbesondere dafür genutzt werden, die Lasten zwischen Kanton und Gemeinden sinnvoller zu verteilen. In der Folge können die Gemeinden ihre Steuerfüsse erheblich senken, die Unterschiede in der steuerlichen Belastung reduzieren und ihre Standortattraktivität erhöhen.
Weitere Auskunft erteilen:
Kantonsrat Matthias Kessler, Fraktionspräsident der Mitte Schwyz, [email protected]; Tel. 079 321 84 10
Kantonsrat Bruno Beeler, Präsident der Mitte Schwyz, [email protected];
Tel. 041 811 88 66
 

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