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Das neue Wasserrecht und das Ende der Wuhrkorporationen

6. November 2016 – Leserbrief von Marcel Föllmi, Kantonsrat CVP Freienbach, zur Einreichung der Vernehmlassung über das Wasserrechtsgesetz

Kantonsrat Marcel Föllmi, Freienbach

Kantonsrat Marcel Föllmi, Freienbach


Mit dem in der Vernehmlassung stehenden Wasserrechtsgesetz (WRG) werden die Wuhrkorporationen zu Grabe getragen. Oder um beim Bild des Wassers zu bleiben, das Kind wird mit dem Bade ausgeschüttet.
Im Erläuterungsbericht wird als Hauptziel genannt: „…die Zuständigkeiten so zu regeln, dass die den Kantonen übertragenen Arbeiten dort gelöst werden, wo die dazu notwendige Fachkompetenz vorhanden ist und möglichst optimal erledigt werden können.“ Im Umkehrschluss könnte man behaupten, dass die Arbeiten bis heute nicht optimal gelöst wurden und die Fachkompetenzen fehlten.
Die Wuhrkorporationen leben das CVP Prinzip der Subsidiarität vorbildlich vor. Sie lösen die Probleme auf der tiefst möglichen Ebene. Da alle Anstösser eines Gewässers in der Wuhrkorporation Mitglieder sind, wird auch der Austausch untereinander gefördert. Durch die lokale und oft langjährige Führung der Wuhrkorporationen haben diese detailliertes und lokales Wissen über die Gewässer angeignet. Gerade bei seltenen Ereignissen und der Abschätzung der Notwendigkeit von Hochwasserschutzmassnahmen ist dieses Wissen von unschätzbarem Wert.
Mit dem neuen WRG wird das Milizwesen durch eine professionelle Verwaltung abgelöst. Eine Verwaltung wird nicht gewählt. Die Wuhrräte mussten jährlich an der Generalversammlung Rechenschaft ablegen und wieder gewählt werden. Gelebte Demokratie! Mit der Abschaffung der Wuhrkorporationen wird dieses Stück gelebte Demokratie entsorgt, und wir delegieren dies an den Staat resp. die Verwaltung. Mit der Konsequenz, dass die Gefahr einer weiteren Entfremdung eintritt, Wissen über die Mikrolage unwiederbringlich verlorengeht und die ganze Sache garantiert massiv teurer wird.
Die funktionierenden Wuhrkorporationen müssen beibehalten werden und bei Bedarf sollen Spezialisten der kantonalen Verwaltung unterstützen. Dort wo keine existieren oder funktionieren, soll der Staat helfend eingreifen und professionelle „Wuhrkorporationen“ einsetzen.
Im Prinzip ist dies bereits heute Realität. Mit der Linthebene Melioration haben wir eine professionelle Wuhrkorporation, welche für einen grossen Teil der Gewässer im nordöstlichen Kantonsteil zuständig ist. Bei grösseren Gewässern wäre die regionale Zusammenarbeit eh zu befürworten.
Bei derart gravierenden Mängeln ist es richtig die Vorlage zur Überarbeitung zurückzuweisen.

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