Der Staat soll seine Vereinbarungen einhalten
30. August 2017 – Leserbrief von Thomas Burgherr, CVP Gemeinderat Siebnen zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung
Die Absicht dieses Gesetzes vom 12.09.1991 war die staatliche Unterstützung beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum für weniger gutverdienende Mitbürger. Von diesem Gesetz haben auch junge Familien in den 90ger Jahren profitiert. Nebst den Bürgschaften konnten auch Ansprüche aus den Zusatzverbilligungen beantragt werden.
Seit dem 01.01.2002 werden keine neuen Projekte mehr subventioniert. Die Zahlungen für die Zusatzverbilligung I sind Ende 2013 ausgelaufen. Somit verbleibt nur noch die Zusatzverbilligung II für Betagte, Invalide, Pflegebedürftige sowie Personen in Ausbildung. Diese Zahlungen laufen ohnehin nur noch bis Ende 2027 unter der Voraussetzung, dass das steuerbare Einkommen (Bundessteuer) Fr. 50‘000.-. und das Vermögen Fr. 144‘000.- nicht übersteigt.
Vom negativen Ausgang dieser Abstimmung betroffen wären die finanziell schwächeren Mitbürger, welche sich in der Vergangenheit erfolgreich für Ihre Selbständigkeit gewehrt haben und Eigenverantwortung für ihr zu Hause übernommen haben. Diese Sparübung des Kantons würde nun frühestens Ende 2022 in Kraft treten und anschliessend während fünf Jahren je Fr. 130‘000 einbringen. Die vertraglich gebundenen Mitbürger müssten nicht nur Ihre Finanzierung neu gestalten, da die Planungssicherheit wegfallen würde, sondern auch der Bund würde denselben Betrag einsparen auf Kosten unserer Bevölkerung.
Es ist davon auszugehen, dass durch den Wegfall dieser Unterstützung neue Sozialkosten ausgelöst würden, welche dann wieder vom Staat (meist von den Gemeinden) gestemmt werden müssten. Dann allerdings ohne die Zahlungen des Bundes.
Am 24. September stimme ich deshalb NEIN zur Vorlage Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung.