Der Umgang mit der Steuererklärung soll weiter vereinfacht werden
3. Mai 2019 – Kantonsrat Dominik Blunschy, CVP Schwyz, reicht einen Vorstoss zum Thema Eingabe und Verarbeitung von Steuererklärungen ein.
Alle Jahre wieder ruft die Steuererklärung. Sowohl natürliche wie auch juristische Personen sind verpflichtet, Ihre Einkommens- und Vermögenswerte aufzuzeigen. Dabei hat es in den letzten Jahren diverse Veränderungen gegeben. Neue Software wurde zur Verfügung gestellt, die es vor allem natürlichen Personen erleichtert, die Steuererklärung zu erstellen. Dennoch muss noch immer die gesamte Steuererklärung auf Papier eingereicht werden, auch wenn die Daten alle digital erfasst wurden.
Ausserdem hat man auch die zuständige Stelle für das Einreichen gewechselt. Seit kurzer Zeit müssen die Steuererklärungen beim Kanton und nicht mehr auf der Wohngemeinde eingereicht werden. Dies hat einerseits für den Steuerzahler Konsequenzen, da er nicht mehr einfach in der eigenen Gemeinde das Kuvert einwerfen kann. Andererseits hat es natürlich auch für die Gemeinden und den Kanton Auswirkungen.
Seit dem 4. April 2008 werden eingehende Steuererklärungen eingescannt und elektronisch archiviert. Damit wurde für die Bearbeitung der Steuererklärungen ein durchgehend elektronischer Prozess ermöglicht. Zuvor müssen die elektronisch erfassten Steuererklärungen aber ausgedruckt und dann wieder eingescannt werden, und dies seit über 10 Jahren.
Zum Wortlaut der Interpellation