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Die Kirche soll im Dorf bleiben…

23. Mai 2023

Die Mitte Schwyz hat anlässlich der Fraktionssitzung vom 17.05.2023 die Geschäfte der Kantonsratssession vom 24. Mai 2023 beraten.

Die Kirche soll im Dorf bleiben…

Fakultative Kirchensteuer für juristische Personen: Da juristische Personen auf den ersten Blick selber keine Dienstleistungen von der Kirche beziehen, ist es verständlich, dass die Frage ihrer Besteuerung auf den Tisch kommt. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch klar, dass unsere Gesellschaft auf gemeinsamen christlichen Werten basiert, geprägt von Gesetzesgrundlagen wie dem Schutz des Eigentums oder auch unserer Rechtsprechung, von welcher ebenfalls die juristischen Personen profitieren. Die Mitte ist deshalb dezidiert der Meinung, dass diese Steuer für die Leistungen welche die Kirchgemeinden für die ganze Bevölkerung und somit allen Menschen, auch Menschen mit anderem oder keinem religiösen Hintergrund anbieten, im Sinne eines solidarischen Beitrags an die Gesellschaft seine Berechtigung hat. „Der Kanton wäre nur bedingt in der Lage, diese Angebote selber aufzubauen und anzubieten. Und es würde sicher wesentlich teurer, da auch sehr viel Freiwilligen Arbeit geleistet wird“, gibt Dominik Blunschy, Kantonsrat, Die Mitte Schwyz, zu bedenken. Eine Alternativlösung in Form einer Gemeinschaftssteuer würde eine neue Institution bedingen und ein Bürokratiemonster entstehen lassen. Die Mitte Schwyz lehnt es deshalb ab, an der Kirchensteuer für juristische Personen etwas zu ändern. Sie wird die Motion M 15/22 und das Postulat P 19/22 einstimmig ablehnen.

Deckelung Gerichtskostenvorschuss: „Wir wollen den Prozesstourismus unterbinden und Gewähr bieten, dass die Ressourcen unserer Gerichte voll und ganz der Bevölkerung des Kantons Schwyz zur Verfügung stehen“, bringt Matthias Kessler, Kantonsrat, Die Mitte Ingenbohl und Präsident der RJK, das Ziel der Motion auf den Punkt. Die Mitte Fraktion unterstütz die Motion M 16/22 einstimmig.

Eine Vertretungsregelung im Kantonsrat Schwyz würde nebst grossem Aufwand viele offene Fragen generieren. Zum Beispiel werden alle gewählten Kantonsräte vereidigt, wie würde man das bei einem Ersatz lösen? Auch wäre der Aufwand, immer für einen Einsatz vorbereitet zu sein für den Fall eines Einsatzes, unverhältnismässig gross. „Da diese Vakanzen bisher nie wirklich ein Problem waren, sollen nicht unnötig Ressourcen gebunden werden,“ gibt Paul Schnüriger, Kantonsrat, Die Mitte Rothenthurm, zu bedenken. Die Mitte-Fraktion wird die Motion M 19/22 deshalb grossmehrheitlich nicht unterstützen.

Bankrat verkleinern und eine Amtszeitbeschränkung einführen: Die Mitte-Fraktion sieht bei einer Reduktion des Bankrats die Gefahr, dass nur noch von der Finma geforderte Profis mit entsprechendem Profil („Technokraten“) im Bankrat vertreten sein könnten. Wenn nur noch insgesamt 7 Bankräte möglich wären, könnte der Bezug zur Bevölkerung und zum Gewerbe verloren gehen. Die Mitte-Fraktion wird die Motion den Bankrat zu verkleinern, wie auch die Motion zur Amtszeitbeschränkung ablehnen. „Mit einer guten Mischung aus erfahrenen und neuen insgesamt 9 Bankräten werden alle Bedürfnisse der Kantonalbank und der Bevölkerung abgedeckt, und die Bodenhaftung der Bank kann weiterhin sichergestellt werden,“ zeigt sich Bruno Beeler, Kantonsrat, Die Mitte Arth und Mitglied der KRAK, überzeugt. Es ist Aufgebe der KRAK hier alle vier Jahre bei den Wahlen in den Bankrat die richtigen Impulse zu setzen.

Einführung Verbraucherabhängige Heizkostenabrechnung: Diese Diskussion wurde bereits bei der Revision des Energiegesetzes, welche erst seit 2022 in Kraft ist, geführt. „Der Aufwand, in alten Liegenschaften eine verbraucherabhängige Heizkostenabrechnung umzusetzen, wäre technisch und finanziell sehr hoch, so dass wir Gefahr laufen, dass es vermehrt zu Ersatzbauten käme und so viel älterer und damit günstiger Wohnraum verloren ginge“, sagt Anton Bamert, Kantonsrat, Die Mitte Tuggen. Die Motion wird deshalb von der Mitte nicht unterstützt.

Assistierte Sterbehilfe in allen Alters- und Pflegeheimen: „Die Positionierung zur assistierten Sterbehilfe ist unter ethischen Gesichtspunkten komplex und verlangt viel Respekt vor der Meinung anderer. Genauso, wie die einzelne Person für sich selber entscheiden soll, ob sie selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, soll auch eine Institution oder deren Mitarbeiter für sich entscheiden können, ob diese die assistierte Sterbehilfe mit ihren eigenen ethischen Grundsätzen in Einklang bringen können“, ist Irene Huwyler, Kantonsrätin, Die Mitte Schwyz, überzeugt. Zentral bleibt, dass jede Institution klar aufzeigt, ob und unter welchen Umständen eine assistierte Sterbehilfe vor Ort möglich ist, so dass Eintretende bei der Wahl der Institution selbstbestimmt und informiert entscheiden können. Die Mitte Schwyz wird die Motion M 5/23 mehrheitlich nicht unterstützen.

Weitere Informationen:

Dominik Blunschy, Kantonsrat, Schwyz, Fraktionspräsident der Mitte Schwyz, [email protected]; Tel. 079 392 93 20

Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau, Präsident der Mitte Schwyz, [email protected]; Tel. N. 079 314 77 44 oder Festnetz G: 041 811 88 66

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