Digitalisierung ja – aber nur parallel zum gedruckten Amtsblatt
27. Februar 2018 – Die CVP des Kantons Schwyz befürwortet ein digitales Amtsblatt. Gleichzeitig muss das Amtsblatt in Papierform weiterhin erhältlich sein. Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz vom 28. Februar 2018 zur Einreichung der Vernehmlassung zum Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen.
cvp. Der Regierungsrat will digitalisieren und vereinfachen. Die Schaffung einer elektronischen Publikation des Amtsblattes, welche nicht mehr auf PDF-Dokumenten basiert, wird begrüsst. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass viele Bürgerinnen und Bürger im Kanton Schwyz noch nicht über die notwendigen digitalen Zugriffsmöglichkeiten verfügen oder solche nicht anwenden möchten oder können. Vor allem ältere Personen informieren sich trotz digitaler Medien noch immer über physische Zeitungen und unter anderem auch über das physische Amtsblatt. Diesen Personengruppen würde eine wichtige Grundlage zur Information entzogen. Die Digitalisierung darf nicht abrupt umgesetzt werden. Es braucht derzeit sowohl die digitale Version des Amtsblattes als auch die Papierform.
Auch wenn die Anzahl der Abonnenten rückläufig ist, so vermögen die Erträge die Druck- und Versandkosten des Amtsblattes noch immer zu decken. Der Kanton Schwyz tut deshalb gut daran, nicht ganze Personengruppen von der Informationsbeschaffung auszuschliessen.
Die CVP verlangt, dass nebst der digitalen Publikation des Amtsblattes sparallel nach wie vor eine gedruckte Ausgabe des Amtsblattes erhältlich ist, wie das im Kanton Zürich der Fall ist.
Der Publikationszeitpunkt des Amtsblattes muss in jedem Fall im Gesetz festgeschrieben sein und kann nicht der Regierung überlassen werden. Es muss weiterhin eine wöchentliche Publikation erfolgen. Die Publikation kann nämlich Fristen auslösen. Es kann nicht verlangt werden, das digitale Amtsblatt täglich oder gar stündlich zu konsultieren.
Werbung hat im Amtsblatt auf jeden Fall nichts verloren.
Für die Umsetzung einer digitalen Version des Amtsblattes neben dem Amtsblatt in Papierform sollten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichen. Die CVP sieht deshalb keinen Handlungsbedarf für eine Gesetzesrevision.
Zum Wortlaut der Vernehmlassungsantwort