Entlasten
30. März 2020
Entlasten
Nach dem Überschuss von 120 Mio. Franken bei der Staatsrechnung 2019 sind ver-schiedene Entlastungen angesagt, da das Eigenkapital des Kantons Schwyz nun auf 411 Mio. Franken anwächst und keine Steuern gehortet werden dürfen. Kommt hinzu, dass die künftigen Nationalbankzahlungen deutlich höher ausfallen werden. Ein grosser Teil des hohen Ertrages ist durch den Kantonstarif (spezielle Progres-sion ab steuerbaren Einkommen über 250’000) und durch den relativ hohen Kan-tonsteuerfuss begründet. Deshalb ist über die bereits im Dezember 2019 für das Jahr 2020 beschlossene Kantonsteuerfusssenkung von 160 auf 150 per 2021 eine weitere (allgemeine) Steuerfusssenkung von mindestens 10 % (= 35 Mio. Franken) sachgerecht. Dazu kommt die schon lange versprochene Steuerentlastung der un-tersten Einkommen mit degressiven Abzügen und die Feinjustierung beim inner-kantonalen Finanzausgleich zugunsten der finanzschwachen Gemeinden, was den Kanton Schwyz mindestens 20 Mio. Franken kosten dürfte. Nicht vergessen wer-den dürfen die finanzschwachen Zentrumsgemeinden, bei denen die verhältnismäs-sig hohen Sozialkosten (Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, Pflegefinan-zierung, etc.) das Budget schwer belasten und einen wesentlichen Grund für die grossen Steuerfussunterscheide unter den Gemeinden darstellen. Hier ist eine Ent-lastung der Gemeinden, d.h. eine höhere Kostenbeteiligung des Kantons vonnöten.
Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau, Präsident CVP Kanton Schwyz