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Entlastung der Gemeinde Arth

21. September 2021 – Entlastung der Gemeinde Arth

Mit der Teilrevision des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes vom 26. September 2021 soll der Kanton Schwyz die Kosten für die Ergänzungsleistungen im Kanton Schwyz neu vollständig übernehmen. Und das unter Entlastung der Gemeinden, welche davon bisher 50 % mittragen mussten. Diese Kostenübernahme entfaltet bei den finanziell schwachen Gemeinden am meisten Wirkung und leistet einen wichtigen Beitrag für die Reduktion der grossen Steuerfussdifferenzen unter den Gemeinden. Der Kanton Schwyz kann sich diese Entlastung der Gemeinden mit einem jährlichen Aufwand von insgesamt 14.5 Mio. Franken (Stand 2021, gerechnet für einen Gemeindeanteil von noch 30 %) bestens leisten, zumal das Eigenkapital des Kantons Schwyz derzeit bei 500 Mio. Franken liegt, die Staatsrechnung 2020 nicht weniger als 100 Mio. Franken über dem Budget abgeschnitten hat, und für 2021 gar ein um 180 Mio. Franken besseres Resultat erwartet wird. Die Gemeinde Arth musste in den Jahren 2019 und 2020 je rund 2.2 Mio. Franken Anteil (50 %) an die im Kanton Schwyz ausgerichteten Ergänzungsleistungen bezahlen. Dieser Aufwand wird mit der Annahme der kantonalen Vorlage vom 26. September 2021 künftig nicht mehr anfallen, bzw. vom Kanton übernommen. Deshalb Ja zur Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes, d.h. Ja zur Entlastung der Gemeinde Arth.
Bruno Beeler, Präsident Die Mitte Schwyz, Kantonsrat, Goldau

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