Falsche Annahmen – Nein zur KESB Initiative
28. März 2017 – Leserbrief gegen die KESB Initiative von Kantonsrat Matthias Kessler, Brunnen
Kantonsrat Wendelin Schelbert verkennt in seinem Leserbrief vom Montag, 20.3.17 den Inhalt der Kesb-Initiative und versucht, die Initiative mit völlig falschen Annahmen anzupreisen. Die Behörde, welche vormundschaftliche Entscheide fällt, wird nicht abgeschafft und es werden auch bei einem Ja keine Entscheide auf Stufe Gemeinde gefällt werden können. Wie und in welcher Zusammensetzung Entscheide gefällt werden müssen, gibt uns nämlich das Bundesrecht vor. Seit Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind „vormundschaftliche“ Entscheide durch ein Gremium aus verschiedenen Fachpersonen zu fällen. Ein Ja würde bedeuten, dass jede Gemeinde solche Fachpersonen selber anstellen müsste (was sich wohl kaum viele Gemeinden im Kanton leisten könnten), oder die Gemeinden müssten sich zusammenschliessen, womit die Ausgangslage wiederum gleich wäre wie bei der KESB-Reglung. Die Initiative kann die bundesrechtlichen Vorgaben nicht ändern; zum Glück. Die Vorgaben sind ausgereift und die Abläufe sind nach vier Jahren Einsatz ebenfalls effizient. Weiter verändert die Annahme der Initiative auch überhaupt nichts an den Mitbestimmungsmöglichkeiten von Gemeinden oder Privaten. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten sind direkt im schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt (unter anderem der Vorsorgeauftrag) und die Gemeinden werden heute schon bei Entscheiden der KESB zur Vernehmlassung eingeladen. Ein Vorstoss zur gesetzlichen Verpflichtung ist pendent.
Ich hoffe, dass wir Stimmbürger uns durch solche falschen Anpreisungen und Stimmungmache nicht leiten lassen und die mit unwahren Argumenten vertretene KESB-Initiative klar ablehnen. Ein NEIN zur Initiative ist ein Ja zu einer bundesrechtskonformen, schlanken Regelung. Ich stimme klar NEIN.