Ideologische Blindheit
5. Juli 2016 – Leserbrief zur Ablehnung der Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge von KR Bruno Beeler, Goldau
In der letzten Kantonsratssession ging es u.a. darum, für Vorsorgeaufträge eine Hinterlegungsstelle beim Einwohneramt der jeweiligen Gemeinde zu schaffen. Dazu besteht ein echtes Bedürfnis für den Fall, dass jemand die Urteilsfähigkeit verloren hat und nicht mehr sagen kann, wo das entsprechende Dokument ist. Andere Kantone haben längst eine amtliche Hinterlegungsstelle geschaffen. Den Kanton Schwyz hätte das nichts gekostet und die Gemeinden hätten für die Hinterlegung wie bei einem Testament eine kostendeckende Gebühr verlangen können. Der Regierungsrat und die Fraktionen der FDP und SVP haben diese überaus sinnvolle Dienstleistung, offensichtlich mit unüberwindbarer ideologischer Blindheit geschlagen, abgelehnt und damit im Kantonsrat knapp zum Scheitern gebracht. Dies mit dem Scheinargument, dass das jeder in Eigenverantwortung selber regeln müsse. Zudem könne man den Vorsorgeauftrag dem Beauftragten übergeben. Die Übergabe an den Vorsorgebeauftragten ist aber meist untauglich. Oft gibt es nämlich eine Reihenfolge der Vorsorgebeauftragten. Auch muss für die Erwachsenenschutzbehörde rasch klar werden, ob es einen solchen Auftrag gibt. Zudem sollte man einen Vorsorgeauftrag im Laufe der Zeit auch auswechseln können. Die einzig taugliche Lösung wäre die Hinterlegung bei einer Amtsstelle, wo ein jederzeitiges Anpassen möglich wäre. Es ist auch zu verhindern, dass mehrere widersprechende Vorsorgeaufträge auftauchen oder dass ein an sich bestehender Vorsorgeauftrag nicht gefunden bzw. nicht vorgelegt wird. Völlig realitätsfremd und damit unverständlich haben der Schwyzer Regierungsrat und die Fraktionen der FDP und der SVP ein echtes Bedürfnis der breiten Bevölkerung ignoriert. Solange diese beiden Parteien im Regierungsrat und im Kantonsrat die Mehrheit haben, ist mit solchen Fehltritten zu rechnen.
Dr. iur. Bruno Beeler, Rechtsanwalt, Goldau, Kantonsrat CVP