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Inwieweit hat RR Kaspar Michel eine frühzeitige Aufdeckung umstrittener Geschäfte des Bankpräsidenten Kuno Kennel behindert?

26. September 2019 – Gestern enthüllte Schweiz Aktuell auf SRF1 neue Details um Geschäftsgebaren des FDP Bankratspräsident Kuno Kennel im Zusammenhang mit der Pensionskasse Phoenix. Der Bankratspräsident habe Pensionskassengelder der Sparer auf eine durch ihn kontrollierte Unternehmung umgeleitet oder umleiten lassen. In einer Kleinen Anfrage will die CVP nachgehen, ob das Finanzdepartement und mithin Landammann Kaspar Michel Informationen nicht an die Aufsicht weitergegeben hat, ob schon er dies hätte tun sollen. Die Aufsicht über die Kantonalbanken kann nur handeln, wenn Informationen fliessen.

Kantonsrat Dr. Peter Meyer, Galgenen


Aufgrund von Recherchen von insideparadeplatz.ch über umstrittene Geschäfte des Präsidenten der Schwyzer Kantonalbank, Kuno Kennel, mit der Pensionskasse Phoenix, leitete die kantonsrätliche Aufsicht im April 2019 eine Untersuchung ein. Die Resultate dieser Prüfung sind in den nächsten Wochen zu erwarten.
In der Sendung «Schweiz aktuell» von gestern Mittwoch, 25.September 2019, wurde nun publik, dass Regierungsrat  Kaspar Michel bereits mehr als ein halbes Jahr vor dem Bekanntwerden des «PK-Skandals», d.h. im September 2018 über umstrittene Aktivitäten des Bankpräsidenten in seiner Funktion als Anlageberater der Pensionskasse schriftlich informiert wurde. Gemäss Fernseh-Berichterstattung wurden die Anschuldigungen zu diesem Zeitpunkt nicht weiterverfolgt, da gemäss RR Kaspar Michel der Regierungsrat nicht Aufsichtsbehörde der Schwyzer Kantonalbank und damit nicht zuständig sei.
Es stellen sich vor diesem Hintergrund folgende Fragen:

  1. Hat RR Kaspar Michel den Gesamtregierungsrat über die im September 2018 von der Pensionskasse Phoenix erhobenen Vorwürfe informiert und falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
  2. Welche Massnahmen hat RR Kaspar Michel resp. der Gesamtregierungsrat aufgrund der gemachten Anschuldigungen ergriffen?
  3. Warum wurde die Information nicht umgehend an die kantonsrätliche Kommission KRAK, welche als Aufsichtsbehörde der Bank fungiert, weitergeleitet, wo doch §10 Abs 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vorsieht, dass Eingaben, welche irrtümlich an eine Behörde gelangen an die zuständige Instanz weiterzuleiten sind?

Zum Download der Kleinen Anfrage

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