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Ja zu einer verantwortungsbewussten PK-Teilrevision

23. Mai 2022

Die Mitte-Fraktion hat die Geschäfte der Session vom 25. Mai 2022 beraten.

Teilrevision PKG: Die äusseren Umstände wie Lebenserwartung und Zinsniveau haben sich in den letzten Jahren so entwickelt, dass die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PK) ihre Rentenversprechen nur noch auf Kosten der aktiven Versicherten erfüllen kann. Die PK ist bereits heute in einem finanziellen Ungleichgewicht. Ohne Massnahmen dürfte sie schon bald in Unterdeckung geraten. Gemäss Peter Meyer (Kantonsrat Die Mitte, Galgenen), Mitglied der vorberatenden Staatswirtschaftskommission, «ist Handlungsbedarf aber auch deshalb gegeben, weil bei den Renten schon seit geraumer Zeit eine massive Umverteilung von mehr als 10 Millionen Franken pro Jahr von den aktiven zu den bereits pensionierten Arbeitnehmern stattfindet. Eine Korrektur würde damit umso schmerzhafter, je länger man damit zuwarte».

Aus Sicht der Mitte-Fraktion hat die Verwaltung der PK einen verantwortungsbewussten Massnahmenkatalog «Vorsorgeplan 2023» erarbeitet, welcher von den noch aktiven Arbeitnehmenden mit bis zu 9% Rentenreduktion und höheren Beiträgen grosse Opfer abverlangt und gleichzeitig die vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge nur moderat von aktuell 10% auf 12% des versicherten Jahresverdienstes ansteigen lässt.

Während der Regierungsrat und alle für das Personal verantwortlichen Stellen dem vorliegenden schmerzhaften Vorschlag zustimmen, möchte eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission den Arbeitgeberbeitrag auf 11.5% beschränken. Damit würde man aber die nachhaltige Gesundung der PK und insbesondere das Beenden der nicht-akzeptablen Umverteilung von Rentengeldern gefährden. In der Pensionskasse werden im Gegensatz zur AHV persönliche Altersguthaben angespart, eine Umverteilung ist systemwidrig und untergräbt das Vertrauen in die Zukunft der Pensionskasse. Ausgerechnet die untersten Einkommen wären überproportional von der Kürzung auf 11.5% Arbeitgeberbeiträge betroffen, weil sie nicht über die Mittel für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse verfügen. Zudem würde man damit falsche Signale aussenden, um dem von vielen Stellen beklagten Fachkräftemangel zu begegnen. Die Mitte-Fraktion wird sich deshalb mit aller Kraft für den vom Regierungsrat unterbreiteten Vorschlag einsetzen.

Teilrevision PBG: Die Mitte unterstützt das Anliegen, das Personalgesetz näher an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes und an die Gepflogenheiten der Privatwirtschaft heranzuführen, es zu flexibilisieren und zu vereinfachen, z. B. mit dem neuen Lohnsystem.

In Kombination mit den einschneidenden Leistungskürzungen im Rahmen der Revision des Pensionskassengesetzes ist die Mitte-Fraktion aber der Meinung, dass mehr dafür gemacht werden muss, damit der Kanton Schwyz ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und seine Stellen mit überzeugendem Personal besetzen kann.

Deshalb unterstützt die Mitte-Fraktion entgegen der knappen Mehrheit der Stawiko die Haltung des Regierungsrates für ein erstes Dienstaltersgeschenk nach 5 Jahren. Der Arbeitsmarkt ist heute volatiler, so dass dieses Instrument zu einer höheren Mitarbeiterbindung führen kann. Zudem unterstützt die Mitte-Fraktion den Minderheitsantrag für drei zusätzliche Ferientage für Mitarbeitende ab 60 Jahren. Der Kanton versucht, Mitarbeitende länger im Arbeitsleben zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Mit dem Anreiz der drei zusätzlichen Erholungstage wird diese Absicht gezielt und sinnvoll unterstützt.

Neues Gesetz über die Magistratspersonen löst zwei alte Probleme: Mit dem Gesetz über die Magistratspersonen wird mehr als 10 Jahre nach dem «Justizstreit» im Kanton Schwyz endlich eine Gesetzeslücke geschlossen. Damals gab es eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung, weil im Kanton Schwyz eine gesetzliche Grundlage für die Entschädigung von nicht wieder gewählten vollamtlichen Richtern fehlte. Mit dem vorliegenden Gesetz wird diese Lücke geschlossen.

Im gleichen Gesetz wird das Amt als Regierungsrat neu zum Vollamt erklärt und die Entschädigung der Regierung erhöht. So wird die Entschädigung, welche heute zu den tiefsten in der Schweiz gehört, ins schweizerische Mittel vorrücken. Gleichzeitig wird das nicht mehr zeitgemässe lebenslange Ruhegehalt der Regierungsräte abgeschafft und mit einer einmaligen Abgangsentschädigung ersetzt, so dass die Steuerzahler/innen trotz höherer Entschädigung während der Ausübung des Amtes letztlich nur marginal höhere Kosten zu tragen haben.

Nettobesteuerung Solarstrom: Solarstrom fällt unregelmässig an und kann zu gewissen Zeiten nicht vollumfänglich vor Ort verbraucht werden. Im Gegenzug muss, wenn der Verbrauch höher ist als die eigene Produktion, Strom eingekauft werden. Mit der heutigen Regelung müssen Bruttoerträge aus dem Stromverkauf auf der Steuererklärung als Einkünfte deklariert und es können keine Kosten für den Stromeinkauf abgezogen werden (Bruttoprinzip). Mit dem Nettoprinzip können die Kosten für den Stromeinkauf von den Bruttoerträgen abgezogen und es muss nur der effektive Mehrertrag versteuert werden. Die Mitte-Fraktion unterstützt auch dieses Anliegen grossmehrheitlich. „Der Systemwechsel und somit die steuerliche Entlastung für die Solarstromproduzenten ist angebracht als kleiner Schritt auf dem Weg zum Ziel der Energiestrategie 2050“, sagt Markus Vogler, Kantonsrat der Mitte, Illgau, Präsident der Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr

Seeregulierung optimieren: Nach dem Hochwasser 2005 wurden viele Massnahmen umgesetzt, um vergleichbare Hochwasserschäden rund um den Vierwaldstättersee zu vermeiden. Beim Hochwasser 2021 zeigte sich deutlich, dass die Massnahmen ihre Wirkung zeigten, konnten doch durch 20 Millionen Franken Investitionen Schäden von 200 Millionen Franken verhindert werden! «Das Reusswehr in Luzern ist in seiner Kapazität ausgereizt, steht unter Denkmahlschutz und ist aus diesem Grund bereits vollständig optimiert, sagt Kantonsrat Anton Bamert, Tuggen, Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr. Die Mitte Fraktion wird das Postulat als nicht erheblich erklären.

Berufliche Orientierung Sekundarstufe: Bei der Sanierung der Kantonsfinanzen in den Jahren 2014-2017 wurde die Anzahl Lektionen bei der beruflichen Orientierung auf der Sekundarstufe 1 reduziert. Das Postulat P14/21 will die Lektionen wieder erhöhen und greift damit ein wichtiges Anliegen der Mitte auf: «Unser duales Bildungssystem ist ein Erfolgsmodell. Um die Jugendlichen optimal auf eine weiterführende Schule oder eine Lehre vorzubereiten, sind entsprechende Lektionen zur beruflichen Orientierung extrem wichtig,» sagt Irene Huwyler, Kantonsrätin der Mitte und dreifache Mutter. In der Zwischenzeit hat der Erziehungsrat dem Amt für Volksschulen und Sport (AVS) den Auftrag gegeben, aufzuzeigen, wie sich die Sekundarstufe 1 weiterentwickeln soll. Die Vorschläge – bei denen auch eine Erhöhung der Lektionen für die berufliche Orientierung vorgesehen sei – gehen demnächst in die Vernehmlassung. Die Erhöhung der Lektionen wird also bald thematisiert werden. Dementsprechend ist das Postulat als nicht erheblich zu erklären.

Kinder- und Jugendparlament: Das Schattendasein des Kinder- und Jugendparlaments im Kanton Schwyz soll ein Ende haben. Die Mitte unterstützt einstimmig ein entsprechendes Postulat, welches sowohl finanziell als auch fachlich eine stärkere, verpflichtende Unterstützung durch den Kanton fordert. Dominik Blunschy, Schwyz, Kantonsrat der Mitte, begründet die klare Haltung der Partei damit, dass «die beiden bewährten Institutionen bei Kindern und Jugendlichen das politische Interesse wecken, ihnen die Möglichkeit zur Partizipation und eine Plattform für ihre Anliegen bieten und ihre staatspolitische Bildung fördern«.

Weitere Auskunft erteilen:

Kantonsrat Matthias Kessler, Fraktionspräsident der Mitte Schwyz, [email protected]; Tel. 079 321 84 10

Kantonsrat Bruno Beeler, Präsident der Mitte Schwyz, [email protected];
Tel. 041 811 88 66

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