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Kanton Zug mit geschickter Lösung für Kultur

5. September 2017 – Leserbrief von Kantonsrat Dominik Blunschy, Schwyz, zur Abstimmungsvorlage über die Kündigung des Kulturlastenausgleichs vom 24. September 2017

Dominik Blunschy, Kantonsrat und Präsident der JCVP Schwyz


Am 24. September 2017 stimmen wir darüber ab, ob der Kanton Schwyz die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen kündigen soll. Diese Mittel sollen in der laufenden Rechnung eingespart werden, und stattdessen aus dem Lotteriefonds weiterbezahlt werden. Schwyz würde damit ein äusserst negatives Zeichen setzen. Dabei hätte der Kanton Zug gezeigt, wie es anders geht.
Zug ist in einer ähnlichen Lage wie Schwyz. Viele Kultureinrichtungen befinden sich in Nachbarkantonen und man ächzt unter den hohen NFA-Zahlungen. Im Lotteriefonds hat man viel Geld zur Verfügung, das man durchaus für Beiträge an solche Kulturstätten einsetzen kann. Aber wozu gleich kündigen? Zug hat sich gegen eine Kündigung ausgesprochen und bezahlt die Beiträge vorläufig aus dem Lotteriefonds, solange dieser über 10 Millionen Franken enthält. Danach würde wieder auf Steuergelder zurückgegriffen. Eine geschickte Lösung, um den Haushalt vorübergehend zu entlasten, ohne den Lotteriefonds zu gefährden.
Eine Kündigung, wie sie Schwyz vorschlägt, wäre für mich ein Affront gegenüber unserer Innerschweizer Kultur. Auf den Kanton Schwyz wäre in der interkantonalen Zusammenarbeit kein Verlass mehr. Retourkutschen wären wohl zu erwarten. Ausserdem würden wir den Lotteriefonds gefährden, von dem unter anderem der Sport, die Jugend, das Sozialwesen und die innerkantonale Kultur profitieren. Sollte dieser Topf eines Tages leer sein, würden letztlich definitiv Sparmassnahmen auf deren Rücken durchgeführt. Ich stimme deshalb mit Überzeugung NEIN zur Kündigung der Kulturlastenvereinbarung.

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