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Kantonale Abstimmungen müssen wiederholt werden: wegen fehlerhaftem Abstimmungsbüchlein wurde die soziale und kulturelle Verantwortung im Kanton Schwyz nicht hinreichend wahrgenommen

24. September 2017 – Unheilige Allianz verhindert sichere Renten. CVP akzeptiert keine Abbauvorlage. Medienmitteilung vom 24. September 2017

Die CVP des Kantons Schwyz nimmt mit Ernüchterung die Annahme der beiden kantonalen Sparvorlagen mit ca. 56 % Ja-Anteil zur Kenntnis. Mit dem klar gesetzeswidrigen Abstimmungsbüchlein waren die Stimmbürger nicht in der Lage, die Folgen der kantonalen Abstimmungen abzuschätzen. Das Abstimmungsbüchlein ist die mit Abstand wichtigste Informationsquelle für die Stimmbürger. Das Abstimmungsbüchlein hat gesetzeswidrig die Annahme der Vorlagen beworben, ohne auch nur mit einem Wort auf die Gegenargumente einzugehen. Das hat die Befürworter bevorteilt, weil es viele Stimmbürger gibt, die sich ausschliesslich am Abstimmungsbüchlein orientieren.
Die CVP ist enttäuscht über die Ablehnung der Rentenreform. Die unheilige Allianz von Deutschschweizer Wirtschaftsverbänden und extremen Linken haben zusammen mit den Rechtsbürgerlichen den Rentenkompromiss verhindert. Sie sind nun in der Pflicht, eine neue Rentenreform anzugehen, die sichere Renten garantiert. Der Reformbedarf ist akut und es ist bereits heute absehbar, dass jede kommende Vorlage teurer wird. Die CVP akzeptiert keine reine Abbauvorlage. Denn das Volk hat sich mehrmals dagegen ausgesprochen. Die Sicherung der Finanzierung der AHV hat oberste Priorität.
Als einzige bürgerliche Kraft im Kanton Schwyz mit einem sozialen und kulturellen Verantwortungsbewusstsein hat die CVP sich mit je einem Gegenkomitee gegen die beiden kantonalen Sparvorlagen zu Wehr gesetzt. Einerseits, weil damit die sozial schwachen um Wohneigentumsförderungsbeiträge geprellt werden sollten, welche ihnen vor Jahren vom Kanton versprochen worden waren. Andererseits sollte die Kulturlastenvereinbarung gekündigt und die damit verbundenen Kulturlastenbeiträge an die Kulturhäuser der Kantone Luzern und Zürich auf freiwilliger Basis aus dem Lotteriefonds bezahlt werden. Allerdings betragsmässig und zeitlich offen. In beiden Fällen stand die Verlässlichkeit des Kantons Schwyz auf dem Prüfstein. Die Stimmbürger haben zwei Mal der nicht angebrachten Sparwut des Regierungsrates und FDP und SVP mit ca. 56 % Ja-Anteil Folge geleistet. Viele Stimmbürger waren aufgrund des einseitigen Abstimmungsbüchleins, wo um die Zustimmung geworben wurde, einseitig informiert. Insbesondere die negativen Folgen der beiden Vorlagen wurden ihnen nicht aufgezeigt, was aber gemäss klarem Gesetzeswortlaut zwingend hätte erfolgen müssen. Das war offensichtlich entscheidend, da das Abstimmungsbüchlein die mit Abstand wichtigste Informationsquelle für die Stimmbürger ist. Mit einem ausgewogen formulierten Abstimmungsbüchlein wären die Vorlagen abgelehnt worden. Die Differenz von 6 % hätte leicht ins Gegenteil kehren können.
Für beide Vorlagen wurde im Abstimmungsbüchlein dem Stimmbürger nicht bekannt gegeben, dass es sich um die beiden einzigen Sparvorlagen aus einer grossen Palette von möglichen Sparmassnahmen handelt. Gegen alle anderen Sparmassnahmen gab es jeweils eine genügend grosse Lobby.
Bei der Kulturlastenvereinbarung ergibt sich tatsachenwidrig aus dem einseitigen Abstimmungsbüchlein die Vorstellung, dass es nicht darauf ankomme, woher das Geld für ausserkantonalen Kultureinrichtungen stammt. Derweil wurde den Stimmbürgern im Abstimmungsbüchlein mit keinem Wort gesagt, dass es mit der Kündigung der Kulturlastenvereinbarung im freien Belieben des Regierungsrates sein wird, wieviel bzw. ob überhaupt noch an die ausserkantonalen Kultureinrichtungen bezahlt wird. Rechtsbürgerliche Leserbriefschreiber haben bekanntlich diese Zahlungen überhaupt in Frage gestellt. Da der Regierungsrat rechtsbürgerlich dominiert ist, muss künftig mit einer Reduktion oder gar Einstellung dieser Zahlungen gerechnet werden. Zudem wird im Abstimmungsbüchlein mit keinem Wort erwähnt, dass die Zahlungen aus dem Lotteriefonds nur für die nächsten 10 Jahre gesichert sind. Wie diese Zahlungen anschliessend finanziert werden, weiss noch niemand.
Bei der Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbauförderung wurden im Abstimmungsbüchlein die Umstände mit keinem Wort erwähnt, dass diese Beiträge einst zugesichert worden sind, und dass der allergrösste Teil der abgestraften Beitragsbezüger IV-Rentner sind, welche in vielen Fällen den Beitragsausfall über die Ergänzungsleistungen beantragen müssen, welche ihrerseits vom Kanton und von den Gemeinden bezahlt werden müssen. Hier würde erheblich Bürokratie produziert. Und das für insgesamt Fr. 130‘000.00 von 2022-2027. Diese wesentlichen Argumente wurden im Abstimmungsbüchlein mit keinem Wort erwähnt.
An der bereits per 1. September erhobenen Beschwerde gegen das gesetzeswidrige Abstimmungsbüchlein für die kantonalen Abstimmungen vom 24. September 2017 wird dies deshalb festgehalten. Da das Verwaltungsgericht es abgelehnt hatte, die gesetzeswidrig vorbereiteten Abstimmungen auszusetzen, sind die kantonalen Abstimmungen vom 24. September 2017 aufzuheben, wie das von den Beschwerdeführern verlangt worden ist. Die Abstimmungen sind mit einem korrekt formulierten Abstimmungsbüchlein zu wiederholen.
Nationale Vorlagen: Unheilige Allianz verhindert sichere Renten. CVP akzeptiert keine Abbauvorlage
Die CVP bedauert die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020. Eine unheilige Allianz hat diesen solidarischen und gerechten Kompromiss nicht mitgetragen. Sowohl die Deutschschweizer Wirtschaftsverbände, die Rechtsbürgerlichen und die extremen Linken sind nun in der Pflicht, sofort eine neue Rentenreform anzugehen. Gemeinsam müssen sie Lösungen für die kontroversen Themen (AHV-Alter, Senkung Umwandlungssatz, Kompensationsmassnahmen) finden. Die CVP wird konstruktiv an einer neuen Reform mitarbeiten, denn diese bleibt dringend. Dabei wird sie aber keine Abbauvorlage akzeptieren, sondern sich für eine Vorlage im Sinne von Wohlstand und Gerechtigkeit einsetzen. Denn zur wirtschaftlichen Prosperität gehört für die CVP auch die soziale Verantwortung.
Ja zur Ernährungssicherheit
Die CVP ist erfreut über die Zustimmung des Volkes zum Verfassungsartikel über die Ernährungssicherheit. Dank ihr wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion gestärkt. Dank dem neuen Verfassungsartikel können Massnahmen zur Reduktion des Verlustes von Kulturland und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie folgen.
Zum Download der Medienmitteilung

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