Kein Kahlschlag für die künftigen Rentner
29. August 2017 – Leserbrief zur nationalen Volksabstimmung über die Altersreform 2020 von Kantonsrat Marcel Buchmann, Innerthal
Genau dies würde eintreffen wenn die beiden Vorlagen zur Rentenreform 2020 abgelehnt werden. Bei einem Nein würde sich der AHV –Fonds bis ins Jahr 2035 auf statt 40% der AHV-Ausgaben auf minus 60 % buchstäblich in Luft auflösen. Das bedeutet, dass spätestens ab dem Jahr 2035 für die bestehenden Rentner die Renten gekürzt und die Erwerbstätigen und die Arbeitgeber massiv höhere Lohnbeiträge an die AHV leisten müssten. Wenn bei der 2. Säule (Pensionskassen) der Umwandlungssatz von 6,8 % auf künftig 6 % gemäss der zur Abstimmung gelangenden Vorlage gesenkt wird, so ist es zwingend, diesen Rentenverlust der künftigen Rentner mit einer Erhöhung der monatlichen AHV-Rente von Fr. 70.– zu kompensieren. Die Finanzierung dieser Rentenerhöhung erfolgt sozial und gerecht über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 % ab dem Jahr 2021. Das heisst konkret, dass auch die heutige Rentnergeneration einen grossen Teil dieser Rentenerhöhung zugunsten der künftigen Rentner und Rentnerinnen mitfinanziert. Demzufolge stimmt es nicht, dass die Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung der AHV-Rente voll von den Jungen finanziert werden muss. Dies ist eine bewusst gestreute „Fake-News“ der Gegner, welche auch diese ausgewogene Rentenreformvorlage aus parteipolitischen Gründen bodigen wollen. Deshalb ist es wichtig, ein zweifaches Ja zur dringenden Rentenreform 2020 in die Urne zu legen.