Keine «Flat Rate»-Kürzung bei der Prämienverbilligung
9. Februar 2018 – Kantonsrat Dominik Blunschy, CVP Schwyz, in seinem Leserbrief zur kantonalen Abstimmungsvorlage über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung vom 4. März 2018
Bei der kantonalen Abstimmungsvorlage über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung handelt es sich um eine reingemogelte Sparvorlage der Regierung, die ich ablehne.
Ja, die IPV muss angepasst werden um einige Mängel zu beheben. Die CVP hat mittels Motion gefordert, dass nicht mehr Prämienverbilligung ausbezahlt wird, als die tatsächlich geschuldeten Krankenkassenprämien. Dies hat eine klare Mehrheit des Kantonsrates unterstützt.
Die nun vorgeschlagene „Lösung“ der Regierung sieht aber viel mehr vor als nur einen Mechanismus, um dieses Problem zu beheben. Sie kürzt einfach die Rate aller Empfänger, sodass der Kanton plötzlich fast ein Drittel weniger Prämien auszahlen muss. Der Kanton spart also flätt bei Bedürftigen, anstatt eine reine administrative Korrektur vorzunehmen.
Ein Gegenvorschlag in Form der Motion M 2/18 wurde bereits im Kantonsrat eingereicht und bietet die Grundlage für das Erarbeiten einer besseren Lösung als der jetzigen Vorlage. Diese gilt es am 4. März einfach nur abzulehnen.