Kulturengagement und Verlässlichkeit des Kantons nicht aufs Spiel setzen
30. August 2017 – Leserbrief von Kantonsrat Peter Meyer, Galgenen zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
Im Jahr 2016 hat der Kanton Schwyz pro Einwohner etwa Fr. 40.- für kulturelle Anliegen aufgewendet. Das entspricht etwa 0.4% der gesamten Aufwendungen pro Einwohner. Es überrascht darum nicht, dass der an sich reiche Kanton Schwyz mit diesem Kulturengagement in einem Ranking aller Kantone auf dem letzten Platz landet.
Etwa 20% der genannten Kulturausgaben kommen 6 überregionalen Kultureinrichtungen zugute. Unter diesen befindet sich zum Beispiel das Opernhaus in Zürich oder das KKL in Luzern. Die Aufwendungen für diesen „Kulturlastenausgleich“ werden aber nicht etwa pauschal erhoben, sondern richten sich fair nach derer Beanspruchung durch die Bevölkerung der angeschlossenen Kantone. Ohne Kulturlastenausgleichsbeiträge hätten die ausgewählten Einrichtungen mit Sicherheit Mühe, das kulturelle Angebot von überregionaler bis nationaler Bedeutung in der bekannten Qualität aufrecht zu erhalten. Mit einer Schwächung des Ausgleichs würden sich demnach die teilnehmenden Kantone selber strafen. So verwundert es auch nicht, dass der Regierungsrat selbst das mit dem Kulturlastenausgleich abgegoltene professionelle, überregionale Kulturangebot noch vor wenigen Jahren als zentral für die Standortqualität des Kantons Schwyz betrachtet hat.
Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2014–2017 soll nun trotz all den anfänglich guten Beteuerungen, doch eine wesentliche Änderung bei der Finanzierung des Kulturlastenausgleichs herbeigeführt werden: Statt via Kantonsfinanzen soll der Aufwand künftig mit Geldern aus dem Lotteriefonds bestritten werden. Auf den ersten Blick scheint mit diesem Vorgehen allen geholfen – ein zweiter Blick offenbart aber schnell gewichtige Nachteile.
Gemäss Prognosen dürften die Mittel des Lotteriefonds nur etwa 10 Jahre ausreichen, den Kulturlastenausgleich zu alimentieren. Es kann sich demnach nur um eine vorübergehende Lösung handeln, welche sich zudem wegen der höheren Beanspruchung des Fonds nachteilig auf die innerkantonale Kulturförderung und insbesondere auch auf die Schwyzer Vereine auswirken dürfte.
Noch viel wichtiger ist aber der Umstand, dass Zahlungen aus dem Lotteriefonds freiwillig und nicht an eine Vereinbarung gebunden sind. Die Empfängerkantone können sich als nicht mehr auf die Schwyzer Beiträge verlassen, worunter das Kulturangebot früher oder später leiden würde. Dies trifft umso mehr zu, als dass die Kompetenz für die Verteilung der Mittel des Lotteriefonds nicht beim Kantonsparlament sondern beim Regierungsrat liegt.
Zu einer Zeit, in welcher der Kanton dringend auf eine gute Zusammenarbeit mit den umliegenden Kantonen angewiesen ist, darf er es sich nicht leisten eine Vereinbarung zum gemeinsamen Vorteil zu kündigen und damit sowohl seine Standortqualität zu gefährden als auch seinen Ruf als verlässlicher Partner aufs Spiel zu setzen.
In der Abstimmung vom 24. September 2017 ist deshalb ein Nein zur Kündigung der Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen die einzig richtige Antwort.