NEIN zu Absurdistan
13. September 2017 – Leserbrief zur kantonalen Abstimmung über die Aufhebung des Gesetzes Wohnbau- und Eigentumsförderung von Michael Spirig, Kantonsrat glp Buttikon
Das Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung ist befristet und läuft schrittweise bis 2027 aus. Wird das Gesetz jetzt schon aufgehoben, spart der Kanton auf dem Buckel von u.a. Betagten, Invaliden sowie Personen in Ausbildung insgesamt gerade mal 130‘000.- , und das frühestens ab 2022 wegen der 4-jährigen Übergangsfrist. Zur aktuellen Budgetentlastung trägt dies gar nichts bei. Im Gegenteil: Mit dem Wegfall dieser Förderung können die Betroffenen auch Bundesgelder in gleicher Höhe nicht mehr geltend machen. Sie sind somit doppelt bestraft und Härtefälle müssten voraussichtlich noch mehr vom Kanton unterstützt werden. Das ist absurd: doppelt strafen und nicht mal sparen.
Zudem müssten sämtliche Verfügungen seitens des Kantons widerrufen werden. Nebst der Prüfung, ob der Widerruf der Verfügungen überhaupt zulässig ist, ist auch die Verlässlichkeit des Kantons als Vertragspartner mehr als fragwürdig. Kann man sich denn im Kanton Schwyz nicht mehr auf gesetzlich vereinbarte Leistungen verlassen?
Ich sage NEIN zur Aufhebung dieser zugesicherten Unterstützung und damit NEIN, dass der Kanton Schwyz zu einem unzuverlässigen Partner verkommt.