Nein zur Änderung der Praxis für die Prämienverbilligung
30. Januar 2018 – Leserbrief von Sepp Bruhin, CVP-Gemeinderat Schübelbach, zur Abstimmung vom 4.3.2018 über das Gesetz zur Prämienverbilligung.
Am 4. März 2018 können wir über die Änderung des Gesetzes über die Prämienverbilligung abstimmen.
Der Kanton Schwyz liegt mit der heute gültigen Rechtslage an drittletzter Stelle aller Kantone bei der Bemessung der Krankenkassen – Prämienverbilligung.
KR Paul Schnüriger wollte mit seine Motion M11/15 erreichen, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein kann, mehr an Prämienverbilligung zu erhalten, als die tatsächliche Prämienhöhe ausmacht.
Dies ist soweit nachvollziehbar und kann unterstützt werden.
Die nun vorliegende Gesetzesänderung schiesst nun aber weit über dieses Ziel hinaus.
Die Vorlage wurde leider in eine reine Sparvorlage umgewandelt: Die Kosten für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) werden um fast 30% (!!) gesenkt.
Wir werden mit der Annahme der Gesetzesänderung der Kanton mit den tiefsten Prämienvergütungen sein.
Die Vorlage entspricht so nicht mehr den Anliegen der Motion M 11/15, welche als Postulat erheblich erklärt wurde.
Die Geprellten bei dieser Sparvorlage sind ausgerechnet und einmal mehr die Bedürftigen. Sie tragen die zu erwartenden Einsparungen in der Höhe von CHF 5.70 Mio.
Und auf der Strecke werden auch die Gemeinden bleiben, denn diese sind vom Gesetz her verpflichtet, 85 % aller geschuldeten KK-Prämien zu tragen. Und je tiefer die Prämienverbilligungen angesetzt werden, desto höher sind die zu erwartenden Verlustscheine aus nicht bezahlbaren KK-Prämien.
Die Gemeinden werden diese kantonale Sparvorlage also mit höheren Sozialkosten zu spüren bekommen.
Einmal mehr bestraft unser Parlament mit seinem Beschluss die einfachen Steuer- und Prämienzahler und delegiert die Kosten nach unten.
Das kann es in Zukunft einfach nicht mehr sein. Deshalb am 4.3.2018 ein ganz klares und überzeugtes NEIN zur Änderung der Praxis für die Prämienverbilligung. Nein zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes.
Eine Ablehnung dieser Vorlage macht den Weg frei für neue, faire Lösungen im Sinne des Motionärs Paul Schnüriger.