NEIN zur Kündigung des Kulturlastenausgleichs
22. August 2017 – Leserbrief von Kantonsrat Markus Hauenstein, Wollerau zur kantonalen Abstimmungsvorlage vom 24. September über die Kündigung des Kulturlastenausgleichs.
Wir Schwyzer und besonders die Höfner wurden jahrelang – und werden es teils heute noch – als Trittbrettfahrer bezeichnet. Nicht zuletzt um diesem Image entgegenzutreten, beschloss der Kantonsrat 2005 den Beitritt zur interkantonalen Kulturlastenvereinbarung. Zusammen mit den Kantonen Zürich, Luzern, Uri, Zug und Aargau zahlt der Kanton Schwyz einen Beitrag an die überregionalen Kultureinrichtungen wie z.B. das KKL oder das Opernhaus Zürich. Noch im Jahr 2013 lehnte der Kantonsrat mit 71 zu 23 Stimmen eine Kündigung deutlich ab, da es dem Regierungsrat in Verhandlungen gelungen war, eine Herabsetzung der Abgeltung zu erreichen.
Nun will eine knappe Mehrheit im Kantonsrat die Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen. Mit diesem Schritt würde die Schwyzer Staatskasse ab 2022 um 1.8 Mio. Franken jährlich entlastet und die Kompetenz zur Bezahlung in die Hände des Regierungsrats gelegt. Die Kantonsregierung beteuert, die ausserkantonalen Kultureinrichtungen über den kantonalen Lotteriefonds auch künftig in gleicher Höhe zu unterstützen. Wer garantiert, dass der sicher nicht hundert Prozent deckungsgleiche Regierungsrat im Jahr 2022 dies immer noch so sieht?
Wenn wir nun diese Kündigung tatsächlich aussprechen, bin ich überzeugt, dass wir einen grossen Imageschaden riskieren und vor allem viel Vertrauen und Goodwill gegenüber unseren Nachbarkantonen in verschiedenen anderen wichtigen Bereichen verlieren. Dieses Risiko ist mir zu gross. Ich möchte ein verlässlicher Partner bleiben. Deshalb sage ich NEIN zu diesem unnötigen Schritt.
PS: Der Kanton Schwyz weist die zweittiefsten Pro-Kopf Ausgaben aller Kantone in der Kultur aus!