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Prämienverbilligung Ja – Aber nicht übermässig

23. August 2015 – Medienmitteilung zur Motion von KR Paul Schnüriger, 23.08.2015

Kantonsrat Paul Schnüriger, Rothenthurm

Kantonsrat Paul Schnüriger, Rothenthurm


Die individuellen Prämienverbilligungen sind für viele Familien wichtige Beiträge zum Lebensunterhalt. Sie sollen jedoch zweckmässig zur Deckung der Prämien verwendet werden. In einer Motion fordert Paul Schnüriger (CVP) deshalb, dass die Beiträge lediglich die effektiven Kosten decken dürfen.
Seit 2014 werden Prämienverbilligungen direkt an die Krankenkassen ausbezahlt. Übersteigt die ausbezahlte Verbilligung die geschuldete Prämie, wird der Restbetrag dem Versicherungsnehmer in bar ausbezahlt. Wird also einem Versicherungsnehmer die maximale Richtprämie von Fr. 4‘308.00 ausbezahlt und er entscheidet sich trotzdem für ein Prämienmodell von unter CHF 300.00 pro Monat, erhält er die Differenz in bar über die Krankenkasse ausbezahlt.
60 % dieser Auszahlung geht zulasten unserer stark lädierten Kantonskasse und 40% zulasten der Gemeinden.
Nicht erwünschte Nebeneffekte
In einer heute eingereichten Motion will Kantonsrat Paul Schnüriger (CVP, Rothenthurm) diesen Auszahlungen ein Ende setzen. Zwar ist sich die CVP bewusst, dass diese Individuellen Prämienverbilligungen für viele Personen und Familien einen wichtigen Beitrag an die Prämien und Gesundheitskosten darstellt. Was jedoch fehlt ist ein Anreiz zum Abschluss von günstigeren Krankenkassenmodellen, wird doch ohnehin der ganze Betrag durch die Staatskasse finanziert. Die Prämienverbilligung soll dem Zweck entsprechend einzig für die Deckung der Prämien eingesetzt werden. Der Motionär fordert daher, dass die individuelle Prämienverbilligung die effektiven Kosten nicht übersteigen dürfe. Die Richtprämie sei überdies nach den günstigeren Produkten wie dem Hausarztmodell zu berechnen. Würde die Kompetenz zur Festsetzung der Richtprämie beim Regierungsrat liegen, könnte dieser korrigierend auf die Kosten und Angebote der Krankenversicherer reagieren.
Nur so können unzweckmässige Auszahlungen an die Versicherungsnehmer verhindert werden.
Zum Wortlaut der Motion

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