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Regulierung Wolfsbestand

8. September 2023

Regulierung Wolfsbestand

Die Regulierung des Wolfsbestandes ist Sache des Bundes. Der Vollzug liegt bei den Kantonen. Die Kantone haben keine eigne Kompetenz, weitergehend zu beschränken und zu regulieren. Auch der Kanton Schwyz nicht. Die sog. Wolfs-Initiative der SVP suggeriert, dass der Kanton den Wolfsbestand selber beschränken und regulieren kann. Das ist nichts als eine Irreführung der Wählerschaft und blosse Schaumschlägerei. Was auf Bundesebene gemacht werden konnte, hat unser Ständerat Othmar Reichmuth rasch und unspektakulär schon gemacht. Er hat nämlich in Abstimmung mit dem entsprechenden kantonalen Amt und mit Regierungsrat Sandro Patierno vor einiger Zeit eine Parlamentarische Initiative zur aktiven Regulierung des Wolfbestandes lanciert, weil die bisherigen Massnahmen (Eingriff nur bei bestimmtem Schadenausmass) bei weitem nicht ausgereicht haben. Die mit dem Vorstoss von Othmar Reichmuth eingeleitete Gesetzesänderung ist bereits umgesetzt. Das Referendum dagegen ist gescheitert. Der Wolfsbestand kann nun präventiv reduziert werden, d.h. ohne dass der Wolf vorher bestimmte Schäden an Nutztieren anrichten muss. Damit wurde das politisch Bestmögliche zum Schutz unserer Nutztiere auf den Alpen und in den abgelegenen Siedlungsgebieten getan. Mittlerweile hat der dafür zuständige Bundesrat Albert Rösti erwogen, die bestehenden 31 Wolfsrudel mit 300 Wölfen (Stand 2023) in der Schweiz auf 12 Wolfsrudel zu reduzieren (NZZ vom 7.9.2023, S. 9). Der Bundesrat ist somit keineswegs untätig. Die Linke bezeichnet das bereits als „Wolfs-Massaker“ (Jaul!). Das Vorgehen von Ständerat Othmar Reichmuth ist ein klassisches Beispiel für das Vorgehen der Mitte-Partei: Probleme lösen und nicht nur bewirtschaften.

Bruno Beeler, Präsident Die Mitte Schwyz, Kantonsrat, Goldau

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