Steuerfuss: Begangene Fehler nicht wiederholen!
13. Dezember 2016 – Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz vom 12. Dezember 2016 zur Dezembersession des Schwyzer Kantonsrates
Die CVP-Fraktion wird den Aufgaben- und Finanzplan 2017 genehmigen und unterstützt die Regierung in ihrem Bemühen, zumindest NFA-kostendeckende Steuern zu erheben. Deshalb wird sie sich für eine Erhöhung des Steuerfusses bei den Juristischen Personen auf 180 Prozent einer Einheit einsetzen. Ebenfalls unterstützt wird der Beitritt zum Psychiatriekonkordat. Keine Vorteile sieht die CVP in der erneuten organisatorischen Einbindung der Gemeinden beim Kindes- und Erwachsenenschutz. Deshalb lehnt sie die KESB-Initiative ab.
cvp. Die im Abstimmungskampf um die Steuergesetzrevision von gewissen Kreisen an die Wand gemalte massive Steuererhöhung, die bei einem Nein für das Jahr 2017 nötig sein würde, ist ausgeblieben. Der Voranschlag 2017 sieht bei gleichbleibendem Steuerfuss bei den natürlichen Personen einen Aufwandüberschuss von 46.4 Mio. Fr. vor. Massive Veränderungen auf der Aufwandseite wie die Spitalfinanzierung, gestiegene Kosten für die Behinderteneinrichtungen, bei den Beiträgen an Hochschulen, den NFA und den Innerkantonalen Finanzausgleich (Normaufwand) sind begründet und nachvollziehbar. Auf der Ertragsseite wird mit rund 40 Mio. Fr. höheren Steuereinnahmen gerechnet. Die Steuergesetzrevision 2014 zeigt ihre Wirkung. Bereits in diesem Jahr kann mit einem deutlich besseren Ergebnis gerechnet werden. Dadurch kann der prognostizierte Aufwandüberschuss 2017 mit dem vorhandenen Eigenkapital abgedeckt werden.
Kostendeckender Steuerfuss auch für Juristische Personen
Dennoch ist der Schwyzer Staatshaushalt weiterhin auf jeden Franken angewiesen. Unverständnis weckt daher bei der CVP der Antrag einer Mehrheit der Staatswirtschaftskommission, den Steuerfuss für die Juristischen Personen gegen den Willen des Regierungsrates bei 170 Prozent einer Einheit zu belassen und nicht auf kostendeckende 180 Prozent zu erhöhen. Noch im SteuergesetzAbstimmungskampf haben Exponenten aller Parteien klar gemacht, dass wir die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und keine Steuern mehr erheben dürfen, die nicht einmal die vom Kanton nach Bern zu schickenden NFA-Anteile decken. Dies ist, wie wir seit längerem wissen, bei den Juristischen Personen immer noch der Fall. „Systemfehler“ sind zu beseitigen, war die Losung. Daran erinnern sich nun mit einem Mal gewisse Kreise nicht mehr. Ein Minus bei den Juristischen Personen soll durch jede Bürgerin und jeden Bürger mitfinanziert werden. Die Argumente der Mehrheit der Staatswirtschaftskommission, dass die Ausfälle minim seien und mit der Unternehmenssteuerreform III ein grösserer Umbau bevorstehe, stechen in diesem Fall nicht. Die CVP ist klar für eine verantwortungsvolle Steuerpolitik und setzt sich für einen Steuerfuss von 170 Prozent bei den Natürlichen Personen und 180 Prozent bei den Juristischen Personen ein.
KESB: Systemwechsel nicht angezeigt
Die Initiative „Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden“ will erreichen, dass die Zuständigkeit für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB im Kanton Schwyz vom Kanton wieder auf die Gemeinden übertragen wird. Dabei sollen die Behörden explizit auch mit Vertretungen der Gemeinden bestückt werden. Die CVP hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Entwicklung der KESB auseinandergesetzt und sich mehrmals dafür eingesetzt, dass die zu Beginn an die Grenzen stossenden Organe und ihre Mitarbeitenden direkt und unkompliziert unterstützt wurden. So konnte der Pendenzenberg abgebaut und den berechtigten Anliegen nach einer guten Zusammenarbeit mit den Betroffenen und einer koordinierten Zusammenarbeit mit Gemeinden und anderen Involvierten nachgekommen werden. Die Lage hat sich beruhigt, auch wenn es immer wieder Einzelfälle gibt, die für Schlagzeilen sorgen. Nicht zuletzt die in der Initiative monierte Zusammenarbeit mit den Gemeinden hat sich im Verlaufe der Jahre 2015 und 2016 merklich verbessert. Die Gemeinden selbst sind jedenfalls in der Mehrzahl nicht daran interessiert, erneut direkte Verantwortung für die KESB zu übernehmen – und sich dabei in Zweckverbänden zu organisieren. Mehrere Mitglieder der CVP-Fraktion kennen die Situation beruflich aus erster Hand. Sie plädierten für eine weitere Optimierung auf dem bisherigen Weg und keinen Systemwechsel. Dies auch deshalb, weil eine Annahme der Initiative keine Abschaffung dieser bundesgesetzlich vorgeschriebenen Institution mit sich bringt, sondern einzig die Institutionen neu ordnet.
Revidiertes Psychiatriekonkordat – ein wichtiger Schritt in die Zukunft
Die Kantone Schwyz, Uri und Zug engagieren sich seit 1983 gemeinsam bei der Psychiatrischen Klinik Zugersee in Oberwil. Nun ist das Psychiatriekonkordat auf neue Füsse zu stellen. Die CVP begrüsst die dabei vorgesehene vertiefte Zusammenarbeit der ambulanten und stationären Dienste in den drei Kantonen in der Betriebsgesellschaft „Triaplus“. Wollen wir möglichst eine optimale Versorgung gewährleisten, die auch finanziell längerfristig tragbar ist, kommen wir um die „Integrierte Versorgung“ nicht herum. Deshalb stellt sich die CVP geschlossen hinter die Vorlage.
Nachdem das Parlament die entsprechende Motion erheblich erklärt hat, wird nun eine Mehrheit der CVP auch die entsprechende Änderung des Ruhetagsgesetzes unterstützen.
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