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Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes 3. Etappe: Zurück an den Absender

25. März 2024

Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes 3. Etappe: Zurück an den Absender

Die Mitte Schwyz nimmt enttäuscht zur Kenntnis, dass das Gros der erheblich erklärten Vorstösse rund um das Planungs- und Baugesetz (PBG) mit der 3. Revision nicht umgesetzt wurden.

Die Mitte Schwyz kommt zum Schluss, dass der Wille des Kantonsrats und Kommission von der Regierung zum grossen Teil ignoriert wurde und verlangt deshalb die Rückweisung der Vorlage. RUVEKO Mitglied Marcel Föllmi sagt dazu: «Es kann nicht gehen, dass einstimmig beschlossene Kommissionsanträge von der Regierung ohne konstruktiven Gegenvorschlag schlichtweg abgelehnt werden.»

Mit dieser Vorlage erklärt die Regierung deren 8 Vorstösse als erledigt. Umgesetzt wurden jedoch effektiv nur deren zwei. Ein echter Reformwille ist nicht erkennbar, obschon die heutige Gesetzgebung mitunter zu unbefriedigenden Ergebnissen führt. Die Mitte Schwyz ist keineswegs der Ansicht, dass ein Gesetz geändert werden muss, wenn es dadurch nicht verbessert wird. Aus Sicht der Mitte Schwyz bestünde jedoch insbesondere Verbesserungspotential im Nutzungsplanverfahren, im Baueinspracheverfahren und im Bereich der eingedolten im Baugebiet liegenden Gewässer. Der Kantonsrat hat mit grossen Mehrheiten entsprechende Vorstösse erheblich erklärt und dem Regierungsrat den Auftrag für entsprechende Verbesserungsvorschläge erteilt. Vor diesem Hintergrund ist es ernüchternd, wenn der Regierungsrat mehr oder weniger zu dem Schluss kommt, dass die heutigen Verfahren sozusagen die besten aller Systeme sind und es keine Verbesserungsmöglichkeiten gibt, sondern jede Änderung die Verfahren nur verschlechtert.

Mit der Rückweisung geben wir der Regierung die Chance, eine Vorlage auszuarbeiten, welche wirksame Verbesserungen für schnellere und effizientere Verfahren vornimmt und die politische Arbeit des Kantonsrats konstruktiv aufnimmt.

Leinenpflicht muss bleiben: Die Mitte ist klar gegen die Lockerung der Leinenpflicht. Mit der in der Praxis vernünftigen Handhabung der Leinenpflicht kann den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Bevölkerungsgruppen, der Wildtiere und der Nutztiere am besten Rechnung getragen werden. Es gibt nämlich zu viele Hundehalter, welche ihren Hund nicht wirklich unter Kontrolle haben.

Rückerstattung von Steuern kommt nicht in Frage: Mit der verlangten Rückerstattungspflicht von zu viel eingegangenen Steuern wird eine indirekte Steuersenkung angestrebt. Beim Kanton besteht bereits mit dem derzeitigen Steuerfuss von 120 % beim Vermögen bezüglich der Ablieferung in den nationalen Finanz- und Lastenausgleich eine Untermargigkeit vor. Das heisst, dass beim Vermögen mehr an den Bund bezahlt werden muss, als der Kanton einnimmt. Mit der verlangten Rückerstattung von zu viel eingegangen Steuern würde dieser Negativposten noch grösser. Das ist zu verhindern. Vielmehr muss der Steuertarif beim Vermögen so angepasst werden, dass wieder Spielraum für eine (allgemeine) Senkung des Steuerfusses beim Kanton ohne Untermargigkeit möglich wird. Zudem würde bei der Umsetzung der verlangten Rückerstattung ein wahres Bürokratiemonster bei sage und schreibe vier Steuerhoheiten (Kanton, Bezirk, Gemeinde, Kirchgemeinde) entstehen. Die Mitte lehnt deshalb die Motion M 12/23 ab.

Wertschätzung der Pflege und der Betreuungsarbeit von Angehörigen: Gemäss dem Artikel von letzter Woche im Boten der Urschweiz sind es 2.1 Millionen Menschen in der Schweiz, die aktuell ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person unterstützen, die psychisch erkrankt ist. Die steigenden psychischen Probleme bei Jugendlichen, die Mängel an Fachkräften und Betreuungsplätzen in Gesundheitsinstitutionen werden diese Problematik in Zukunft erheblich vergrössern. Es ist höchste Zeit, dass den unterstützenden Menschen, die das gesamte Gesundheitssystem entlasten und eine wichtige Arbeit für die Gesellschaft leisten, endlich ein erstes klares Zeichen der Wertschätzung gegeben wird, sagt Remo Di Clemente, Kantonsrat Die Mitte, Steinen. Die Mitte unterstützt deshalb die Motion M 13/23 von Nationalrat Dominik Blunschy.

Weitere Informationen

Kantonsrat Stefan Langenauer, Fraktionspräsident Die Mitte Schwyz,
[email protected], 079 357 07 68

Kantonsrat Bruno Beeler, Präsident Die Mitte Schwyz,
[email protected]; 041 811 88 66

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