Unfaire Sparübung
29. August 2017 – Leserbrief zur kantonalen Abstimmungsvorlage vom 24. September über die Aufhebung des Gesetzes zur Wohnbau- und Eigentumsförderung von Kantonsrat Bruno Beeler, Goldau
Am 24. September 2017 ist auf kantonaler Ebene u.a. über die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung abzustimmen. Dieses Gesetz wollte bisher finanziell nicht besonders gut gestellte Mitbürger mit Beiträgen des Kantons unterstützen. Die derzeit noch laufenden Beiträge gehen an Betagte, Invalide, Pflegebedürftige, Pflegepersonal sowie Personen in Ausbildung. Die Zahlungen dauern längstens noch bis Ende 2027, wenn das steuerbare Einkommen der Bundessteuer bei den Empfängern nicht mehr als Fr. 50‘000.00 beträgt. Die Unterstützung läuft Ende 2027 auf jeden Fall aus. Der Spareffekt des Kantons von 2022 bis 2027 von maximal insgesamt Fr. 130‘000.– steht in keinem Verhältnis zur negativen Wirkung für die direkt Betroffenen. Es ist von Härtefällen auszugehen.
Ab 2017 subventionieren die Kantonsratsfraktionen der SVP und der FDP die juristischen Personen mit jährlich mindestens jährlich 3 Mio., weil sie sich im Dezember 2016 weigerten, bei den juristischen Personen wenigstens jenen kantonalen Steuerfuss zu verlangen, welcher für die Deckung der entsprechenden NFA-Beiträge ausreichen würde. Und jetzt wollen die gleichen Kreise zur Sanierung des Staatshaushaltes bei den sozial schwächsten Eigenheimbesitzern die in der Vergangenheit zugesicherten Wohneigentumsförderungsbeiträge streichen und damit sage und schreibe Fr. 130‘000.00 sparen, und dies verteilt auf 5 Jahre ab 2022. Das ist unfair und des Staates Schwyz unwürdig. Auf Zusicherungen des Kantons sollte man sich nämlich verlassen können. Deshalb Nein zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung“ diese Vorlage vom 24. September 2017.