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Ursula Lindauer in den Regierungsrat

22. Oktober 2022

Ursula Lindauer in den Regierungsrat

Mitte Schwyz. Die Mitte Schwyz hat anlässlich der Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2022 die Wahlempfehlung zur Regierungsratsersatzwahl vom 27. November 2022 und die Abstimmungsparole zur kantonalen Vorlage vom 27. November 2022 beschlossen. Für die Regierungsratsersatzwahl wird für den zweiten zu vergebenden Sitz wie für den 1. Wahlgang Ursula Lindauer vorgeschlagen. Dem Magistratspersonengesetz wurde klar zugestimmt.

Ursula Lindauer in den Regierungsrat

Im 2. Wahlgang vom 27. November 2022 ist der nach dem 1. Wahlgang vom 27. September 2022 noch offene zweite Sitz der Schwyzer Regierung zu besetzen. Die Mitte Schwyz empfiehlt dafür wiederum die ausgezeichnete Kandidatin Ursula Lindauer der GLP zur Wahl in den Regierungsrat. Sie hat das Format als Regierungsrätin. Sie hat Führungserfahrung und kennt die kantonale Verwaltung und Land und Leute bestens, weshalb sie besonders gut in der Lage ist, das zu übernehmende Departement zu führen. Zudem tut dem Schwyzer Regierungsgremium eine zweite Frau ausgesprochen gut. Die Mitte Schwyz hat bisher in vielen Bereichen mit der GLP eng zusammengearbeitet und will das auch künftig tun.

Ja zum Gesetz über die Magistratspersonen

Mit dem Gesetz über die Magistratspersonen wird mehr als 10 Jahre nach dem «Justizstreit» im Kanton Schwyz endlich eine Gesetzeslücke geschlossen. Damals gab es eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung, weil im Kanton Schwyz eine gesetzliche Grundlage für die Entschädigung von nicht wieder gewählten vollamtlichen Richtern fehlte. Mit dem vorliegenden Gesetz wird diese Lücke geschlossen. Im gleichen Gesetz wird das Amt als Regierungsrat neu zum Vollamt erklärt und die Entschädigung der Regierung erhöht. So wird die Entschädigung, welche heute zu den tiefsten in der Schweiz gehört, ungefähr ins schweizerische Mittel vorrücken. Gleichzeitig wird das nicht mehr zeitgemässe, lebenslange Ruhegehalt der Regierungsräte abgeschafft und mit einer einmaligen, kurzen Abgangsentschädigung ersetzt, so dass die Steuerzahler/innen trotz höherer Entschädigung während der Ausübung des Amtes letztlich nicht höhere Kosten für die Regierungsräte zu tragen haben. Mit den zunehmend jüngeren Regierungsräten wird der Kostenaufwand des Kantons für die Regierungsräte mit der neuen Regelung sogar noch sinken. Die Mitglieder der Mitte Schwyz haben dem Magistratspersonengesetz mit grossem Mehr zugestimmt.

Weitere Informationen:

Dr. iur. Bruno Beeler, Präsident Mitte Schwyz, Kantonsrat, Goldau, 041 811 88 66, 079 314 77 44, [email protected]

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