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Wasserrechtsgesetz: Bewährtes behalten, überholte Bestimmungen anpassen

30. Mai 2018 – Die CVP des Kantons Schwyz sieht die Notwendigkeit einer Teilrevision des in die Jahre gekom-menen Wasserrechtsgesetzes. Die Beibehaltung der Wuhrkorporationen als „Selbsthilfeorganisa-tionen“ im Bereich des Hochwasserschutzes wird begrüsst. Sich bei der Teilrevision auf die zwin-gend erforderlichen Regelungen zu beschränken und entsprechend altbewährtes beizubehalten, wird unterstützt. Medienmitteilung der CVP des Kantons Schwyz vom 24. Mai 2018 zur Teilrevision des Wasser-rechtsgesetzes.

cvp. Die Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes hat die Anpassung an die bundesrechtlichen Vorgaben und an die veränderten Verhältnisse zum Ziel. Um die bundesrechtlichen Vorgaben zu erreichen, bedarf es auf allen Ebenen geringer Anpassungen und Ergänzungen des kantonalen Wasserrechtsgesetzes. Insbesondere die Zuständigkeiten sind neu zu regeln. Veraltete Bestimmungen sind den heutigen Gegebenheiten anzupassen oder wo möglich aufzuheben. Den Bezirken wird weiterhin eine tragende Rolle zugewiesen und einzig dort, wo besondere fachliche Kenntnisse erforderlich sind, werden die Aufgaben dem Kanton übertragen.  Die CVP begrüsst die Stossrichtung der überarbeiteten Vorlage im Grundsatz. Im Rahmen ihrer Vernehmlassung hat sie allerdings bei mehreren Punkten noch Anpassungsbedarf angemerkt.
 Finanzierung der Restkosten weiterhin durch Perimeterpflichtige
Die Restkosten nach Abzug der Bundes-, Kantons-, Bezirks- und Gemeindebeiträge werden heute durch die Perimeterpflichtigen der einzelnen Wuhrkorporationen getragen. An diesem System soll festgehalten werden. So wird sichergestellt, dass dort verbaut und auch bezahlt wird, wo das Schutzdefizit besteht. Die Ausdehnung auf alle Steuerpflichtigen, natürlichen Personen eines Bezirkes erachtet die CVP als nicht zielführend. Wer betroffen ist, soll mitfinanzieren, aber auch mitentscheiden können.
Erhöhung Konzessionsabgaben falsch
Die Erhöhung des jährlichen Wasserzinses für Brauch- und Trinkwasser von einem auf zwei Rappen ist gegenläufig zu den Bestrebungen bezüglich der Nutzung von erneuerbaren Energien und wird seitens der CVP abgelehnt. Jene Gemeinden, welche für ihre Wasserversorgung aufwändig Wasser aus den Seen entnehmen müssen, sollen nicht mit erhöhten Wasserzinsen belegt werden.
Zins für Wassernutzung soll weiterhin den betroffenen Gemeinden zukommen
Obwohl der Kanton grundsätzlich keine Konzessionen für Fliessgewässer erteilt, erhält er 3/9 der Wasserzinsen aus Wasserkraftwerken. Heute verteilt der Kanton bis zu einem Drittel dieser Gebühren an die besonders betroffenen Gemeinden. Diese Kannvorschrift führt dazu, dass der Kanton im Zuge von Sparmassnahmen auf Auszahlungen teilweise oder sogar gänzlich verzichtet. Eine Zweckentfremdung lehnt die CVP strikt ab. Der Drittel des Kantonsanteils zu Gunsten der Gemeinden ist als zwingende Grösse im Gesetz aufzunehmen.
Hochwasserschutz und Renaturierung
Die Zuständigkeiten und Aufgabenteilungen sind klar zu regeln. Die Gemeinden sollten nicht für die Unterstützung und die Förderung von Massnahmen zur Revitalisierung von Gewässern verantwortlich gemacht werden. Restkosten bezüglich Renaturierung und Revitalisierung sind durch den Kanton und die Bezirke und nicht durch die Gemeinden oder die Wuhrkorporationen zu tragen. Bei der Festlegung der Massnahmen ist mit Augenmass zu handeln und die Erhaltung des landwirtschaftlichen Kulturlandes zu berücksichtigen. Insbesondere dürfen die Massnahmen nicht über die bundesrechtlichen Vorgaben hinausgehen und unnötige Kosten verursachen.
 Konzept für Notablagerungen als Wegweiser
Die Standorte für Notablagerungen sind losgelöst von Baubewilligungsverfahren, gestützt auf das Konzept für Notablagerungen infolge Überschwemmungen und Erdrutschen zu bestimmen. Weiter ist darauf zu achten, dass das Geschiebematerial nicht nur temporär, sondern definitiv und auch kostengünstig abgelagert werden kann.
 Enteignung für Renaturierung abzulehnen
Enteignung ist ein schwerwiegender Eingriff ins Eigentum. Enteignungen zu Gunsten von Renaturierungsarbeiten erachtet die CVP als unverhältnismässig und lehnt diese Masssnahme ab.
Zum Wortlaut der Vernehmlassungsantwort der CVP Kanton Schwyz

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