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Wer darf entscheiden wieviel Kultur im Kanton Schwyz kosten darf?

25. August 2017 – Leserbrief von Thomas Burgherr, Gemeinderat CVP Schübelbach zur kantonalen Abstimmungsvorlage über die Kündigung des Kulturlastenausgleich

Als Agglomerationskanton der Städte Zürich und Luzern geniesst Schwyz die Vorzüge der kulturellen Angebote in den Zentren. Ich stelle fest, dass derzeit niemand das Kulturangebot in Frage stellt oder auch kulturelle Leistungen kürzen möchte.
Aufgrund der Vereinbarung zwischen den Ständen ist die Finanzierung zuverlässig gesichert. Der Kanton Schwyz bezahlt seinen Beitrag und bringt den Empfängerkantonen eine gewisse Planungssicherheit.
Künftig soll diese Finanzierung durch den Lotteriefond finanziert und durch den Regierungsrat bestimmt und genehmigt werden. Damit verliert der Kanton Schwyz seinen Status als zuverlässiger Partner im Bereich der Kultur, da nicht mehr sicher gewährleistet wird, dass die Zahlungen auch in Zukunft geleistet werden.
Da wir unsere Nachbarkantone auch in anderen Belangen für eine interregionale Zusammenarbeit brauchen, finde ich es sehr wichtig, dass wir weiterhin einen sicheren Wert in der regionalen Zusammenarbeit verkörpern.
Am 24. September stimme ich deshalb NEIN zur Vorlage zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen.

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