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Flatrate-Tax auf Kosten der Steuergerechtigkeit

22. September 2016 – leserbrief zur Steuergesetzrevision von Urs Odermatt, aRPK-Präsident Küssnacht a.R.

Eine Flatrate-Tax ist für den Kanton Schwyz nicht zielführend. Die vorgeschlagene Flatrate-Tax führt zu einer Entlastung der sehr gut Verdienenden und für die Mittelschicht zu einer wesentlich stärkeren Belastung von gegen 30%.
Die angemessene Abschöpfung des Steuersubstrates von ganz Reichen für den NFA wird mit der Flatrate-Tax ausser Kraft gesetzt. Die Zeche dafür müsste der Mittelstand bezahlen.
Gut Verdienende werden den Kanton Schwyz auch ohne Steuergesetzrevision nicht verlassen und einen Exodus auslösen. Vielmehr sind für diese Steuerpflichtigen neben angemessenen Steuern, vor allem Sicherheit, gute Bildungsmöglichkeiten für ihren Nachwuchs, Infrastruktur und Attraktivität des Wohnraums massgebend.
Eine Flatrate führt den Kanton Schwyz nicht zum Ziel. Vielmehr soll der bewährte Weg mit einem progressiven, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessenen Steuersystem weiter verfolgt werden. Dieses ist erst 2015 revidiert worden, vor allem wegen dem NFA.
Gehen wir den bewährten Weg weiter und sagen beherzt NEIN zu einer Flatrate-Tax, welche eine Steuerungerechtigkeit zu Lasten des Mittelstandes auslösen würde.

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