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Prämienverbilligung: CVP Schwyz ist für Verbesserung und gezielte Korrekturen

20. Februar 2017 – Die CVP des Kantons Schwyz begrüsst die Revision der Prämienverbilligung in der Krankenkasse in den-jenigen Punkten, die von CVP- Kantonsrat Paul Schnüriger, Rothenthurm, mit seinem Vorstoss angeregt wurde. Eine gezielte Verbesserung der Wirkung ist wichtig: Höhere Auszahlungen als nötig sind zu ver-hindern, ebenso sind Fehlanreize zu vermeiden. Medienmitteilung vom 20. Februar 2017

Die Zahl der Bezüger, die die Prämienverbilligung wirklich nötig haben, soll nicht weiter eingeschränkt werden. Deshalb regt die CVP Schwyz die Senkung des Selbstbehalts von 12 auf 10 Prozent an.
Der Kantonsrat hat eine Motion von CVP- Kantonsrat Paul Schnüriger erheblich erklärt, in der gefordert wird, dass die Richtprämienberechnung so angepasst wird, dass die Prämien den Tarifen des Hausarztmodells oder gleichwertiger Modelle angeglichen werden. Mit der Kürzung der jährlich neu festgelegten Richtprämie um 10 Prozent wird dieser Forderung nachgekommen. Es ist richtig, dass Prämienverbilligungsbezüger eine günstige Krankenkassenversicherung nach KVG abzuschliessen haben, weil alle Krankenversicherer in der KVG die gleichen Leistungen erbringen müssen.
Die Erhöhung der Wirkung der Prämienverbilligung und die Beseitigung von Fehlanreizen wird von der CVP Schwyz begrüsst. In den Personenkreis mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen gehören definitiv nicht Personen, die sich in die Säule 2a einkaufen können. Auch sollen Steuerpflichtige, die von hohen Vermögen leben, in Zukunft keinen Anspruch auf Prämienverbilligung mehr haben.
Die freiwilligen Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) gilt es jedoch gesondert zu betrachten. Gerade bei Personen ohne zweite Säule, also Lohnbezüger mit tiefem Lohn oder Selbständigerwerbende, stellt die Einzahlung in die Säule 3a die einzige Möglichkeit dar, um überhaupt für ihre Altersvorsorge ein Kapital zu äufnen. Für die CVP Schwyz ist auf die Anrechnung der Einzahlungen in die Säule 3a zu verzichten.
Prämienverbilligung für Personen, die es nötig haben
Die Erhöhung der Wirkung ist das eine. Das andere ist der Kreis der Bezugsberechtigten. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz und der Kantonsrat haben im Rahmen des Entlastungsprogramms 2014 – 2017 den Selbstbehalt erhöht. Der Kanton Schwyz steht gemäss Auflistung des Bundesamtes für Gesundheit aus dem Jahre 2015 am Schluss der Bezügerliste.  Eine weitere Einschränkung des Personenkreises mit wenig Einkommen kommt für die CVP Schwyz nicht in Frage. Deshalb regt sie an, bei der Gesetzesrevision den Selbstbehalt von heute 12 Prozent auf 10 Prozent zu senken.
Zum Download der Medienmitteilung
Zum Download der Vernehmlassung

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