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Erhalt der heutigen Wasserzinszahlungen – Kanton Schwyz soll in den Kampfmodus!

27. Juni 2017 – Kantonsrat Marcel Buchmann, CVP Innerthal, reicht eine Interpellation zu den drohenden Einnahmeausfällen bei einer Senkung der Wasserzinszahlungen des Bundes an Kanton, Bezirke und Gemeinden ein

Kantonsrat Marcel Buchmann, Innerthal


Gemäss Bundesrat soll der heutige Wasserzins in einer Übergangsphase von 2020 – 2022 um 27 Prozent von heute Fr. 110.–  auf neu Fr. 80.–  pro Kilowatt Leistung gesenkt werden. Diesem Ansinnen wächst besonders in den Berggebieten grosser Widerstand, da dies gesamtschweizerisch für die Bergebiete einen Einnahmenausfall von 150 Mio. Franken pro Jahr bedeutet. Bis anhin haben besonders die Kantone Graubünden, Tessin, Wallis, Uri, Glarus sowie Ob- und Nidwalden, welche die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) bilden, ihre grossen Bedenken gegen diese, von einigen Fachleuten auch als voreilig befundene Sofortmassnahme, geäussert. So produzieren zurzeit nämlich nur ca. 50 % der Wasserkraftwerke nicht kostendeckenden Wasserstrom. Die übrigen Werke machen nach wie vor Gewinne auf dieser Produktionsart. Da der Kanton Schwyz Standort von vier grösseren Wasserkraftwerken (AG Kraftwerk Wägital, Muotakraftwerke, Etzelwerk, Kraftwerk Sihl-Höfe) ist, trifft die Senkung des Wasserzinses auch die Finanzhaushalte des Kantons, der Bezirke und der betroffenen Gemeinden negativ. Erschwerend für den Kanton Schwyz kommt noch dazu, dass er im Gegensatz zu einigen anderen Kantonen, nie Grossaktionär an einem schwyzerischen Kraftwerk war und demnach auch nie von den Gewinnausschüttungen, welche während Jahrzehnten vorge­nommen wurden, partizipieren konnte. Demnach gilt für die Senkung der Wasserzinsen für den Kanton Schwyz das Motto „Gewinne privat -Verluste dem Staat“. Neben dem grossen Geldabfluss via NFA in die anderen Kantone, soll nun der Kanton Schwyz auch noch für die Subventionierung einer momentan nicht gewinnbringenden Wasserstromproduktion nach dem Giesskannenprinzip auf­kommen!
In seiner eingereichten Interpellation will Kantonsrat Marcel Buchmann von der Regierung erfahren, wie hoch die Wasserzinsanteile für den Kanton, die Bezirke und die Gemeinden im Referenzjahr 2016 waren, und wie hoch die Einnnahmeausfälle bei der Umsetzung der Senkung von 27% der Wasserzinse für die Jahre 2020-2022 ausfallen.
Zum Wortlaut der Interpellation
 

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