Bundesausschaffungs-zentrum Wintersried – sinnvolle Alternativen sind gefragt
22. Juli 2019 – Kantonsrat Sandro Patierno reicht eine Interpellation zur weiteren Strategie und migrationspolitischen Zielsetzung der Regierung für ein Bundesasylzentrum ein.
Unsere Flüchtlingspolitik respektiert die Genfer Konvention und die humanitäre Tradition der Schweiz. Menschen in einer Notlage sollen unsere Hilfe in Anspruch nehmen können. Mit der Revision des Asylgesetzes, welches seit dem 1. März 2019 in Kraft ist, werden die meisten Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen durchgeführt und abgeschlossen. Wer nach dem Asylrecht keinen Anspruch auf Schutz hat, soll die Schweiz konsequent verlassen müssen. Als Grundsatz gilt es, die Situation der Asylsuchenden in ihren Ursprungsländern zu verbessern und die internationale Migrations-Zusammenarbeit zu intensivieren.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für die Durchführung der Asylverfahren und für die Standortwahl der Bundesasylzentren. Der Kanton Schwyz gehört der Asylregion der Zentralschweiz und des Tessins an. In dieser Asylregion sind zwei dauerhafte Bundesasylzentren vorgesehen. Im Kanton Tessin hat sich das SEM für ein Bundesasylzentrum in den Gemeinden Balerna und Novazzano mit dem Kanton und den Gemeinden geeinigt. Das bereits in Betrieb stehende Bundesasylzentrum auf dem Glaubenberg wird als temporäre Anlage bis mindestens Mai 2022 genutzt.
Der Kanton Schwyz soll gemäss aktueller Planung des SEM Standortkanton eines dauerhaften Bundesasylzentrums werden. Der Standort ist im Wintersried in Ibach-Schwyz vorgesehen, sofern die Kantone der Zentralschweiz keinen alternativen Standort finden.
Ein Grossteil der Schwyzerinnen und Schwyzer anerkennen die Notwendigkeit solcher Bundesasylzentren. Auch die CVP-Ortspartei Schwyz sieht den Bedarf von Ausschaffungszentren, opponiert jedoch bereits seit 2014 gegen den Standort im Wintersried. Aus folgenden Gründen fordert sie die Regierung auf, alternative Standorte zu suchen:
- Die Entwicklungsachse Urmiberg gehört zum kantonalen Richtplan und fokussiert sich auf die Gebiete des Zeughausareals Seewen und Brunnen Nord.
- Der Standort im Wintersried liegt angrenzend an das Zeughausareal. In diesem Gebiet ist die Ansiedlung von neuen Firmen vorgesehen, um für unsere Region neue wichtige Arbeitsplätze zu schaffen.
Anlässlich des Bunderatsbesuch vom 4. Juli 2019 in Schwyz durfte ich bei einem persönlichen Gespräch mit Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter erfahren, dass der Standort im Wintersried nicht zwingend sei. Der Kanton Schwyz und die Zentralschweizer Kantone können weiterhin Alternativen vorschlagen. Da die Schwyzer Regierung jedoch die klare Haltung hat, kein Bundesasylzentrum auf Schwyzer Kantonsgebiet zu betreiben, ist die Grundlage für eine lösungsorientierte Entscheidungsfindung erschwert.
Nachdem das Verwaltungsgericht beim Baubewilligungsverfahren für das Bundesasylzentrum Wintersried die beiden Vorinstanzen gestützt hat, ist der Bund nun wieder gefordert. Der Zeitpunkt ist günstig, um den Druck vom Standort Winterried zu nehmen.
Zum Download der Interpellation