Die BVG-Reform ist ein Meilenstein – nicht nur für Frauen
8. September 2024
In meinem Berufsalltag als Sozialarbeiterin erlebe ich es oft: Die Altersarmut, welche Frauen noch stärker als Männer betrifft. Laut dem Bundesamt für Statistik haben Neurentner im Jahr 2022 pro Monat durchschnittlich CHF 2‘585.- und Neurentnerinnen CHF 1‘583.- erhalten. Der hier aufgezeigte Gender Pension Gap liegt zu 80% bei der tieferen Arbeitsmarktbeteiligung der Frauen – nichtsdestotrotz gibt es aus meiner Sicht keinen Grund gegen eine bessere Versicherungsabdeckung für Personen (insbesondere Frauen) mit tiefem Erwerbseinkommen, Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitarbeitnehmende. Neben dem Alter sind aber auch die Risiken Tod und Invalidität über das BVG versichert. Bisher waren Arbeitnehmende, welche das 17. Altersjahr überschritten haben und einen Mindestlohn von CHF 22‘050.- verdient haben, über das BVG versichert. Mit der Reform werden neu Einkommen ab CHF 19‘845.- versichert. Der Bund geht von ca. 70‘000 Personen aus, welche dank der tieferen Einkommensschwelle neu über das BVG versichert sind. Somit profitieren insbesondere Geringverdienende, Mehrfachbeschäftigte sowie Teilzeitarbeitende, was unteranderem zur Senkung der (Alters-)Armut führt.
Da die Renten aufgrund der immer höheren Lebenserwartung sowie der tiefen Zinserträge unter Druck geraten, werden mit der Revision folgende Massnahmen umgesetzt: Der Umwandlungssatz wird von 6.8% auf 6% gesenkt. Da dies zu tieferen Renten führt, werden die Lohnbeiträge für Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende grundsätzlich erhöht. Bei älteren Arbeitnehmenden wird der Prozentsatz für die Einzahlung gesenkt, damit diese attraktiv für Arbeitgebende bleiben. Für die Übergangsjahrgänge sind, während 15 Jahren, Rentenzuschläge vorgesehen, sofern das Altersguthaben unter CHF 441‘000.- ist. Der Koordinationsabzug, welcher bisher ein fixer Beitrag war, soll sich Prozentual an den Lohn knüpfen. Für die Personen, welche bereits berentet sind, hat die Reform keine Auswirkungen. Ebenso werden Personen nicht tangiert, welche in ihrer Pensionskasse über das gesetzliche Minimum versichert sind, was bei den meisten Versicherten bereits heute der Fall ist.
Zusammengefasst sichert die Reform unsere zukünftigen Renten und schliesst Personengruppen mit tiefem Einkommen, Mehrfachbeschäftigte sowie Teilzeitarbeitende neu mit ein. Aus meiner Sicht hat das Parlament eine faire und sozialverträgliche Lösung ausgearbeitet, welche durch ein breit abgestelltes Ja-Komitee unterstützt wird.
Ich danke für Ihr JA zur BVG-Reform am 22. September 2024