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Förderung von überregionalen Arbeitsplatzgebieten

26. März 2021 – Der Kanton Schwyz und insbesondere die Region lnnerschwyz weist ein grosses Defizit an Arbeitsplätzen im Verhältnis zu den Wohnflächen auf, so dass sich jeden Tag ein grosser Pendlerstrom über  die Autobahnen und Bahnlinien nach Zug-Zürich sowie nach Luzern ergiesst. Dies verbunden mit grossen Kosten.

Förderung von überregionalen Arbeitsplatzgebieten
Der Kanton Schwyz und insbesondere die Region lnnerschwyz weist ein grosses Defizit an Arbeitsplätzen im Verhältnis zu den Wohnflächen auf, so dass sich jeden Tag ein grosser Pendlerstrom über  die Autobahnen und Bahnlinien nach Zug-Zürich sowie nach Luzern ergiesst. Dies verbunden mit grossen Kosten.
Auf der sogenannten Urmibergachse zum Beispiel sind durch Industriebrachen grosse Flächen (in
Schwyz ca. 44’000 m2 + Brunnen 122’000 m2) frei geworden. Dasselbe gilt für das Bahnhofsareal
(70’000 m2) in Goldau. Diese sind im Kantonalen Richtplan als Entwicklungsschwerpunkt Arbeit oder
Bahnhof (ESP A + B) oder als «Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiete» bezeichnet und für die
Entwicklung von neuen Arbeitsplatzgebieten geeignet. Dieses zusammenhängende Gebiet wird überkommunal durch den Kanton im Rahmen der Kantonalen Nutzungsplanung abschliessend ausgeschieden und teilweise sogar beplant. In diesen Gebieten sollen hunderte von Arbeitsplätzen durch die Ansiedlung von Unternehmungen entstehen. Inzwischen sind die entsprechenden Zonenpläne nach langer zäher Planung in lngenbohl und Schwyz rechtskräftig geworden. Ansiedlungen können jedoch weitgehend noch nicht erfolgen, da diese Gebiete nicht oder nur teilweise erschlossen sind. Diese Erschliessungen und neue Infrastrukturen erfordern sehr hohe Investitionen, welche durch einzelne (Zentrums-)Gemeinde nicht getragen werden können oder diese zumindest stark belasten. Beispielsweise für die Erschliessung des sogenannten Zeughausareals in der Gemeinde Schwyz sind Investitionen von brutto 45 Mio. Franken erforderlich. Dabei ist allein ein Betrag für die Verlegung des regional ausgelegten SBB Freiverlad von CHF 10-12 Mio. enthalten. Dies ist somit eine typisch überkommunale Angelegenheit und eine Erneuerung der regionalen Infrastruktur, welche der Kanton finanzieren sollte.
Die attraktiven, steuerlichen Bedingungen führen leider auch bei einer Zunahme von Firmenansiedlungen nicht zu wesentlich höheren Steuereinnahmen, um die sehr hohen Investitionskosten finanzieren zu können. So hat beispielsweise die Gemeinde Schwyz noch im Jahre 2000 rund 10 Mio. Steuererträge von juristischen Personen (laufendes+ Vorjahr/ Steuerfuss 160%) generiert. Im Budget 2020 sind dafür noch CHF 3,5 Mio. (Steuerfuss 165%) eingesetzt. Nutzniesser der Arbeitsplätze sind jedoch nicht nur die Standortgemeinden, sondern die ganze Region. Es handelt sich gewissermassen um regionale Leuchtturm-Projekte. Eine der hauptbetroffenen Gemeinden dieser überregionalen Projekte, die Gemeinde Schwyz, weist bereits jetzt eine Nettoverschuldung von 75 Mio. auf. Nach der entsprechenden Investitionsphase wären es dann 120 Mio., trotz Beiträgen der entsprechenden Liegenschafts-Eigentümer an die Erschliessungskosten ! Um die Kosten in dieser absoluten Tiefst-Zinsperiode tragen zu können, müsste die Gemeinde Schwyz wahrscheinlich einen Spitzensteuersatz im negativen Sinne ansetzen! Diese damit verbundene Steuerfusserhöhung steht jedoch im Widerspruch zu den angestrebten Firmenansiedelungen und treibt damit die Steuerdisparität zusätzlich auseinander.
Es handelt sich in keiner Weise um eine «Lex Gemeinde Schwyz». Die Entwicklung von ESP’s ist auch
eine Herausforderung von weiteren Gemeinden, beispielsweise lngenbohl und Arth. Zudem werden
im Projekt Fokusraum March vier ESP in Ausserschwyz entwickelt. Auf die Finanzierung durch den
Kanton sind auch die dortigen Standortgemeinden Schübelbach, Wangen, Reichenburg usw. angewiesen. Dies alles sind eigentliche Zentrumslasten einzelner Gemeinden, welche diese (zu) stark belasten. Es ist auch sehr herausfordernd, den Stimmbürger der jeweiligen Standortgemeinde zu überzeugen, damit dieser den erforderlichen Finanzierungsvorlagen zustimmt. Diese vorstehend-umschriebene Entwicklung von neuen Arbeitsplatzgebieten ist nicht oder nur völlig
ungenügend durch andere Förderinstrumente wie innerkantonaler Finanzausgleich, Strassenbeiträge
usw. abgedeckt. Das regierungsrätliche Positionspapier vom 3. Juli 2018 ist zu vage. Es bedingt daher
eine verbindliche, gesetzliche Grundlage, damit der Kanton diese überregionalen Arbeitsplatzgebiete
finanzieren kann und auch muss.
Antrag
Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, dem Kantonsrat eine gesetzliche Grundlage zu unterbreiten, mit folgendem Inhalt:
Die Investitionen in Erschliessungen und neue Infrastrukturen von überregionalen Arbeitsplatzgebieten sind durch den Kanton im Rahmen der Wirtschaftsförderung für laufende und neue Projekte zu
finanzieren.
lrene Huwyler, Kantonsrätin, CVP Ingenbohl.              Dominik Blunschy, Kantonsrat CVP, Schwyz.          Mathias Bathmann, Kantonsrat CVP, Küssnacht.                   Anni Zehnper, Kantonsrätin CVP, Einsiedeln. Markus Vogler, Kantonsrat CVP, lllgau.                                  Stefan Langenauer, Kantonsrat CVP, Wollerau . Remo Di Clementi, Kantonsrat CVP Steinen.
 
 

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