Eine komplizierte, ungerechte und teure Reform
27. Januar 2026
Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über die Einführung der Individualbesteuerung ab. Was als Lösung gegen die sogenannte Heiratsstrafe verkauft wird, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als ungerechte, bürokratische und kostspielige Reform – zulasten von Familien und Mittelstand.
Besonders betroffen wären verheiratete Einverdienerpaare sowie Familien mit einem tiefen oder ungleich verteilten Zweiteinkommen. Profitieren würden hingegen vor allem Doppelverdiener mit hohen Einkommen. Gemäss Berechnungen fliessen rund 78 Prozent der Steuerentlastungen an die reichsten 16 Prozent der Haushalte. Das verschärft bestehende Ungleichheiten, statt sie zu beseitigen.
Hinzu kommt ein massiver Ausbau der Bürokratie: Künftig müssten Ehepaare zwei Steuererklärungen einreichen. Das bedeutet rund 1,7 Millionen zusätzliche Dossiers pro Jahr. Kantone und Gemeinden müssten dafür über tausend neue Stellen schaffen und teure IT-Systeme einführen – ohne Mehrwert für die Bevölkerung. Auch die künstliche Aufteilung von gemeinsamem Vermögen führt zu zusätzlichem Aufwand und Rechtsunsicherheit.
Kein Wunder lehnten in der Vernehmlassung 21 von 26 Kantonen die Vorlage ab. Zehn Kantone haben sogar das Kantonsreferendum ergriffen. Eine derart tiefgreifende Reform mit so geringer politischer Abstützung ist nicht verantwortbar.
Die Heiratsstrafe lässt sich einfacher und fairer abschaffen – etwa mit einer alternativen Steuerberechnung. Darum braucht es am 8. März 2026 ein klares Nein zur Individualbesteuerung.
