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Zum von Bezirksrichter Oswald Rohner behaupteten Machtmissbrauch

16. September 2021

Zum von Bezirksrichter Oswald Rohner behaupteten Machtmissbrauch
Oswald Rohner schimpft in einem Inserat über den Machtmissbrauch der Corona-Diktatur und zeichnet in seiner Funktion als Rechtsanwalt. Dabei verwendet der gewählte Richter des Bezirksgerichts Einsiedeln Begriffe wie, Nötigung und Erpressung. Das sind sehr schwere Delikte und somit harte Worte von jemandem, der Recht und Ordnung aus jahrelanger Erfahrung kennen sollte. Statt mit Polemik würde sich Bezirksrichter Rohner besser mit den gesetzlichen Grundlagen und mit der Frage, wie Gesetze entstehen, befassen. Die meisten unserer Gesetze – so auch das Covid Gesetz oder das Epidemiengesetz – basieren zum Glück auf wissenschaftlichen Erkenntnissen (wie auch die Lärmschutzverordnung, das Strassenverkehrsgesetz und viele mehr), und zwar auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft (deren Erkenntnisse selbstverständlich auch dem Wandel unterworfen sind). Die demokratische Legitimation erfahren solche Gesetze über das Parlament und bei Referenden über das Volk. Solchen wissenschaftlich fundierten Regelungen stehen Normen gegenüber, denen eben keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Grunde liegen, wie etwa die Vorgabe, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann. Solche (Gesinnungs-)Regelungen stützen sich auf (oft diffuse) moralische oder religiöse Überlegungen. Als Bürger ist mir eine auf Wissenschaft basierende Gesetzgebung bei weitem lieber, als eine religiös oder moralisch motivierte Gesinnungsgesetzgebung.
Das Covid-Gesetz widerspiegelt den aktuellen Stand der Wissenschaft in Verbindung mit der politischen Analyse unserer Parlamentarier in Bern, welche (auch im Vergleich mit dem nahen Ausland) gute Arbeit leisten. Geschätzter Herr Kollege Rohner, als Jurist und amtierender Richter in diesem Zusammenhang von Erpressung und dergleichen zu sprechen, ist ihrer Funktion unwürdig.
Nur nebenbei erwähnt, verkennen Sie Herr Rohner, dass im ÖV weiterhin Maskenpflicht gilt, weshalb es dort keine Zertifikatspflicht gibt. Diese wird nur aber immerhin für Bereiche angewandt, welche in der Regel ohne Maske besucht werden können und müssen. Dieser Ausschluss der Zertifikatspflicht hat somit nichts mit linksgrünen Überlegungen zu tun. Das ist schlicht und einfach erfundene, billige Propaganda.
Matthias Kessler, ebenfalls Rechtsanwalt, Brunnen

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