Leerstehende Gewerbe-oder Industrieflächen als Flüchtlingsunterkunft nutzen
8. November 2022
Leerstehende Gewerbe- oder Industrieflächen als Flüchtlingsunterkunft nutzen
Der Wohnraum im Kanton Schwyz ist bereits sehr knapp. Die Leerstandsquote liegt vielerorts bei nahezu 0 Prozent. Gleichzeitig müssen Bund und Kantone laufend mehr Asyl-Kapazitäten schaffen, denn nicht nur die Anzahl der Asylsuchenden aus der Ukraine nimmt zu. So musste das Staatssekretariat für Migration vor kurzem seine Prognose für das Jahr 2022 erhöhen. Um alle Flüchtlinge unterbringen zu können, muss deutlich mehr Kapazität geschaffen werden.
«Eine Lösung für diese Herausforderung könnten leerstehende Gewerberäume oder Industriebauten darstellen», ist sich Kantonsrat Mathias Bachmann sicher. Das Wohnen in solchen Gebäuden ist zwar grundsätzlich verboten. Der Kanton Schwyz hat jedoch in der ehemaligen Landi in Seewen selbst Platz für 140 Flüchtlinge aus der Ukraine geschaffen, indem er eine kleine Zeltstadt errichtete.
In den Bezirken respektive in den Gemeinden findet solch eine Umnutzungen aber nur selten statt. Das Baureglement oder der Zonenplan der einzelnen Bezirke und Gemeinden lassen kaum Spielraum für eine Nutzungsänderung zu, da Wohnzonen beispielsweise viel strengere Auflagen haben als Gewerbe- oder Industriezonen.
«Angesichts der Flüchtlingskrise ist es für die Bezirke und Gemeinden allenfalls wichtig, dass sie ebenfalls Asylzentren in Gewerbe- und Industriegebieten realisieren können, wie dies der Kanton in Seewen gemacht hat», hält Kantonsrätin Irene Huwyler aus Rickenbach fest. In einer kleinen Anfrage an den Regierungsrat will sie zusammen mit ihrem Küssnachter Fraktionskollegen wissen, wie die Gemeinden und Bezirke nach heutiger Sach- und Rechtslage Asylzentren in Gewerbe- und Industriegebieten realisieren können. Es soll aufgezeigt werden, wie die Bezirke und Gemeinden dabei genau vorgehen müssen und welche Instrumente es gibt, damit diese kurzfristig ohne Baureglement- und Zonenplanrevision, Gewerbegebiete oder Industriezonen als Unterkunft für Asylsuchende nutzen können, wie dies der Kanton gemacht hat (Beispiel Landi Seewen).
Weitere Informationen:
Mathias Bachmann, Kantonsrat Küssnacht,
Husmattweg 31, 6402 Merlischachen, 079 430 52 39, [email protected]