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Bessere Terminkoordination bei den Erneuerungswahlen der Bezirks- und Gemeindebehörden

5. März 2020

Bessere Terminkoordination bei den Erneuerungswahlen der Bezirks- und Gemeindebehörden
Gemäss Dekret für die Erneuerungswahlen der Bezirks- und Gemeindebehörden 2020 vom 17. Mai 2020 (Amtsblatt Nr. 48 vom 29.11.2019) wurde die Anmeldefrist für die Einreichung der Wahlvorschläge auf den 12. März 2020 festgelegt. Dieser Termin liegt demzufolge vor den kantonalen Gesamterneuerungswahlen vom 22. März 2020, was aus folgenden Gründen als nicht ideal bezeichnet werden muss:
Gerade bei den Kantonsratswahlen, welche im Proporz durchgeführt werden, liegt es im Interesse aller Parteien in möglichst allen Wahlkreisen (Gemeinden) mit eigenen Listen anzutreten. So bedarf es einer grossen Anzahl von neuen Kandidaten und Kandidatinnen um jeweils möglichst volle Listen zu gestalten. Es ist bekannt, dass es in der heutigen Zeit immer schwieriger wird, geeignete Kandidaten und Kandidaten zu finden, welche sich erstmals für ein solches politisches Amt zur Verfügung stellen. Obwohl ca. 75 % (Situation 2020) mit einer Nichtwahl rechnen müssen, stellen sich diese Personen für ein politisches Amt zur Verfügung.
Viele der nichtgewählten Kantonsräte und Kantonsrätinnen, wären unter Umständen auch bereit, ein Mandat als Bezirks- oder Gemeinderat/-in anzunehmen, da sie sich mit der Aufstellung als Kantonsrat/Kantonsrätin durchaus als politisch interessiert zeigen. Gerade auch auf Bezirks- und Gemeindeebene mangelt es vielerorts an geeigneten Personen, welche gewillt sind, ein politisches Mandat zu übernehmen. Aufgrund der vorerwähnten Terminüberschneidung zwischen Anmeldefrist der Wahlvorschläge für Bezirks- und Gemeindewahlen und dem Wahltermin der Kantonsratswahlen, ist es kaum möglich, diese Personen für die Bezirks- und Gemeinderatswahlen zu motivieren, da allenfalls diesen Neopolitikern ein Doppelmandat (Kantons- und Bezirks/Gemeinderat) droht. Für die Ortsparteien bedeutet dies, dass sie die nichtgewählten Kantonsräte und Kantonsrätinnen auf die nächsten Bezirks- und Gemeindewahlen in 2 Jahren vertrösten müssen, mit dem Risiko, diese Personen in 2 Jahren nicht mehr für ein Amt motivieren zu können. Aufgrund der Situation im Jahre 2020 wäre es durchaus möglich, die Anmeldefrist für die Wahlvorschläge für die Bezirks- und Gemeindewahlen ca. 1 – 2 Wochen nach den kantonalen Erneuerungswahlen festzusetzen.
Aufgrund dieser Sachlage stelle ich die folgenden Fragen:
1. Müssten für die Umsetzung der vorerwähnten Terminverschiebung Gesetze oder
Verordnungen geändert werden?
2. Wenn Nein, ist der Regierungsrat bereit, das vorerwähnte Anliegen bei den
nächsten Erneuerungswahlen der Bezirks- und Gemeindebehörden im Jahre 2024
umzusetzen, damit eine solche Terminüberschneidung vermieden werden kann?
Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Fragen
Marcel Buchmann-Kälin, CVP, Innerthal

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