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CVP. Endlich erneuerbare Energie namhaft fördern

22. Juni 2020

CVP. Endlich erneuerbare Energie namhaft fördern

Die CVP-Fraktion hat die Geschäfte der Session vom 24. und 25. Juni 2020 beraten.

Die CVP-Fraktion hat den Jahresbericht 2019 mit Freude zu Kenntnis genommen. Statt einen Ausgabenüberschuss von Fr. 17.9 Mio. weist die Jahresrechnung einen Ertragsüberschuss von Fr. 119.9 Mio. aus, was einer Verbesserung um satte Fr. 137.7 Mio. entspricht. Hauptgrund für diese positive Entwicklung sind höhere Steuereinnahmen, vor allem aus früheren Jahren, welche schwer zu budgetieren sind. Anlässlich der Delegationsbesuche der Staatswirtschaftskommission konnte zudem festgestellt werden, dass nicht nur die Zahlen erfreulich sind, sondern alle Departemente auch bezüglich Aufgabenerfüllung auf gutem Kurs sind. Mit Blick auf die bald anstehende Budgetdiskussion für das Jahr 2021 gilt es, das gute Resultat von 2019 und der Vorjahre unter Berücksichtigung der bereits auf 2020 erfolgten Steuerfusssenkung und den Auswirkungen der COVID-19 Epidemie sorgfältig einzuschätzen. «Für die CVP hat neben der gebotenen Sorgfalt für 2021 erste Priorität, dass die im Bericht «Finanzen 2020» empfohlenen Massnahmen, namentlich eine steuerliche Entlastung der tiefen bis mittleren Einkommen sowie ein neuer Ausgleich für unter Soziallasten leidende Gemeinden mit entsprechenden Mehraufwendungen für den Kanton umgesetzt werden. Darüber hinaus muss auch noch Spielraum bestehen, für einen umfassende Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs, welchen die Stawiko an die Hand nehmen will», sagt Peter Meyer, Kantonsrat und Mitglied der Stawiko.

Die Justizbehörden im Kanton Schwyz leisteten im Jahr 2019 gute Arbeit. Die CVP-Fraktion wird die Rechenschaftsberichte des Kantonsgerichts und Verwaltungsgerichts zustimmend zu Kenntnis nehmen. Weiterhin im Auge zu behalten sind die Pendenzen bei den wirtschaftsstrafrechtlichen Untersuchungen bei der Staatsanwaltschaft. Zudem ist die Grundbuchbereinigung in den Bezirken March und Höfe weiter und rascher voranzutreiben. Unterstützten wird die CVP-Fraktion den Antrag, die  Zahl der Richter am Verwaltungsgericht um eine nebenamtliche Richterstelle auf elf zu erhöhen, um die Verfügbarkeit der Richter in kurzfristigen Verfahren weiter zu steigern.

Die Abgeltung an die privaten Mittelschulen soll im Sinne des regierungsrätlichen Vorschlages umfassend überprüft werden. Deswegen unterstützt die CVP die Umwandlung der Motion in ein Postulat.

Seit Jahren bemüht sich die CVP, mit verschiedenen Massnahmen die Förderung erneuerbarer Energie auch im Kanton Schwyz voranzutreiben. Aufgrund der Ablehnung der Mitte-Rechts-Parteien und der Blockade des durch die 6 Bezirke bewilligten Energie-Fünflibers durch eine Einzelperson sind bislang sämtliche Bemühungen zur Förderung erneuerbarer Energie versandet. Mit der Initiative der GLP können die Früchte, wenn auch spät, doch noch geerntet werden. Die CVP-Fraktion unterstützt den Gegenvorschlag der Regierung, jedoch nicht mit dem Beitrag von einer Million Franken, sondern, wie seitens der vorberatenden Kommission vorgeschlagen, mit drei Millionen. „Damit können das Gebäudeförderprogramm nachhaltig unterstützt und wichtige Impulse für die Schwyzer Wirtschaft in dieser bedingt durch Covid19 schwierigen Zeit gegeben werden“ sagt Markus Vogler, Kantonsrat und Mitglied der RUVEKO. Die CVP-Fraktion unterstützt den allfälligen Initiativ-Rückzug seitens der GLP, im Wissen, dass dadurch die Inkraftsetzung beschleunigt und das Geld für die Förderung erneuerbarer Energie damit früher bereitgestellt werden könnte. Die CVP-Fraktion ist nötigenfalls sogar bereit, bezüglich Beitragshöhe geringfügige Kompromisse einzugehen.

Eine von CVP-Kantonsräten und GLP-Kantonsräten eingereichte Motion will verhindern, dass Personen, die einen namhaften Verzögensverzicht getätigt haben, später bei Bedürftigkeit durch die Fürsorge der Gemeinden finanziell unterstützt werden müssen. Es geht nicht darum, Sozialhilfe als letztes Auffangnetz der materiellen Grundsicherung für Bedürftige in Frage zu stellen, aber möglichen Missbrauch zu verhindern. Nach Überzeugung der CVP hat der Vorstoss Signalwirkung: Wer freiwillig auf Vermögen verzichtet, muss mit entsprechenden Konsequenzen bei Bedürftigkeit rechne. Gleichzeitig muss, wer Vermögen geschenkt bzw. als Erbvorbezug erhält, damit rechnen, mindestens einen Teil davon wieder zur Finanzierung der Schenkenden leisten zu müssen, falls diese im Alter in finanzielle Not geraten. Die CVP unterstützt den  Antrag der Regierung, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln und erheblich zu erklären.

Die Wirkung der Standesinitiative „Sicherheit am Axen – Schutz der Bevölkerung“, dass der Bund sich stärker für die speditive Behandlung der Einsprachen sowie für eine sichere Axenstrasse engagieren soll, ist eingetreten. Nach Einreichen des Vorstosses im Oktober 2019 hat das UVEK nach sechsjähriger Verhandlungsphase im April 2020 die Tunnellösung gutgeheissen. Leider wurde dieser Entscheid von den Umweltverbänden weitergezogen. Die Motion M20/19 soll nicht erheblich erklärt werden.

Standesinitiative „Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts“. Die Sicherstellung und die rasche Fertigstellung der Axenstrasse als Nationalstrasse ist im Interesse der gesamten Schweiz. Der klare Volksentscheid für die Tunnellösung vom Juni 2016 mit 62.8 Prozent Zustimmung wird missachtet. Der Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht ist erfolgt. Weitere Einsprachen von Umweltverbänden gegen die Konzessionierung von bestehenden Wasserkraftwerken ist unverständlich. Die gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt – die Wasserkraft ist eine CO2-neutrale Energiegewinnung. Hier gilt es ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nutzen im Auge zu behalten. Die vorgesehenen Rechtsmittel werden auf Kosten der Bevölkerung, dem Schutz von Menschenleben und der Umwelt sowie gegen einen klaren Volkswillen durch die Umweltverbände ausgereizt. Diesem Missbrauch ist ein Riegel zu schieben und das Verbandsbeschwerderecht ist bei Projekten von nationalem Interesse kritisch zu hinterfragen. Mit der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts wird die Rechtsstaatlichkeit keineswegs eingeschränkt, muss doch die Bewilligungsinstanz das Recht (inkl. Umweltrecht) von Amtes wegen anwenden. Der Schwyzer Kantonsrat bzw. die Schwyzer Regierung wird aufgefordert, die Standesinitiative „Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts“ zuhanden des Bundes einzureichen und so ein klares Zeichen für den Unmut der Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen.

Die CVP unterstütz die drei Vorstösse betreffend dem Langsamverkehr der RUVEKO einstimmig. Sie will die beiden Motionen erheblich erklären und nicht wie die Regierung in ein Postulat umwandeln. «Dies, weil der Langsamverkehr eine der drei tragenden Säulen der Gesamtverkehrsstrategie ist und klar der schwächste von den dreien ist» sagt Toni Bamert, Kantonsrat und Mitglied der RUVEKO. Die CVP sieht das Potential des Langsamverkehrs und setzt sich für die Stärkung und rasche Umsetzung im Bereich Langsamverkehr ein.

Weitere Auskunft erteilen:

Kantonsrat Matthias Kessler, Fraktionspräsident, [email protected]; Tel. 079 321 84 10

Kantonsrat Bruno Beeler, Präsident der CVP des Kantons Schwyz, [email protected];
Tel. 041 811 88 66

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