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Demokratie statt Päcklipolitik – Änderung des Wahlgesetzes für einen echten Majorz

27. Februar 2020

Demokratie statt Päcklipolitik – Änderung des Wahlgesetzes für einen echten Majorz
Der Kanton Schwyz wählt seine Vertretung im Ständerat sowie die Mitglieder des Regierungsrates im Majorzverfahren. Die Mehrheitswahl stösst auf breite Akzeptanz, sorgt sie doch gerade in einem kleineren Kanton wie dem unsrigen dafür, dass Personen gewählt werden, die unabhängig von ihrer Partei die breiteste Unterstützung im Volk geniessen.
Soviel zur Theorie. In der Praxis setzt unsere Gesetzgebung leider keinen echten Majorz um. Sie erlaubt das Einreichen von Listen durch Parteien, auf denen auch Kandidierende anderer Parteien aufgeführt werden können. Damit wird die Grundidee des Majorz ausgehöhlt. Noch schlimmer: Da bei Majorzwahlen in der Regel nur ein paar Kandidierende mehr antreten als Sitze zu vergeben sind, entscheidet letztlich nicht das Volk über die Sitzvergabe, sondern einige wenige Personen in den Spitzen der Parteien.
Aus unserer Sicht ist das ein Fehler, der korrigiert werden muss. Wir wollen im Kanton Schwyz eine lebendige Demokratie, in der das Volk wirklich bestimmt und wählt, nicht lediglich einige wenige Parteivertreter. Wir wollen einen echten Majorz bei Ständerats- und Regierungsratswahlen, eine Stärkung des Majorzverfahrens statt gemeinsamen Listen. Wir wollen eine Kopfwahl durch das Volk statt Parteipolitik, Demokratie statt Päcklipolitik. Lassen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern wieder eine Wahl, lassen wir sie entscheiden!
Im Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz beschreibt § 23a das Anmeldeverfahren bei Majorzwahlen. Das Problem ist, dass dort das Einreichen von Wahlvorschlägen vorgesehen ist, die auch mehrere Kandidaturen enthalten können. Dies ermöglicht es, Listen zu bilden, was die Parteien immer wieder ausnutzen um Päcklipolitik zu betreiben. Dies gilt es zu ändern: Eine denkbare Umsetzungsidee wäre zum Beispiel, dass Kandidierende nur einzeln für eine Majorzwahl angemeldet werden können. Bei der Bekanntgabe der Kandidaturen ist denkbar, dass die Wählenden einen Wahlzettel erhalten mit genau so vielen leeren Zeilen wie Stimmen zu vergeben sind, dazu als Information einen Zettel mit der Auflistung jener Personen, welche sich innerhalb der Anmeldefirst zur Wahl angemeldet haben. Weitere Lösungen sind selbstverständlich ebenfalls denkbar.
Zu ergänzen ist, dass im Kanton Schwyz auch kommunale Wahlen wie etwa Gemeinderatswahlen unter dasselbe Gesetz fallen. In einigen Gemeinden ist die Gesetzgebung kein Problem, in anderen werden genau die gleichen undemokratischen Päckli geschnürt, um echte Kopfwahlen zu verhindern. Im Sinne des Föderalismus soll es trotzdem den Gemeinden überlassen sein, ob sie das bisherige System beibehalten möchten oder bei der Anmeldung zur Wahl und Bekanntgabe der Kandidaturen ebenfalls auf vorgedruckte Listen verzichten wollen.
Hiermit beauftragen wir den Regierungsrat, das Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG) vom 15. Oktober 1970 dahingehend zu ändern, dass bei Majorzwahlen keine Listen, sondern Personen zur Wahl angemeldet werden. Gemeinsame Listen sollen nicht mehr möglich sein. Den Gemeinden ist es zu überlassen, ob sie auf Gemeindeebene das bisherige System beibehalten wollen.
KR Dominik Blunschy, CVP Schwyz, KR Markus Ming, GLP Steinen,
KR Franz-Xaver Risi, CVP Lachen

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